• Travico GmbH

    AG
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.017.014-7
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    28 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    1

    Auskünfte zu Travico GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über Travico GmbH

    • Travico GmbH mit Sitz in Wettingen ist aktiv. Travico GmbH ist im Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen» tätig.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 13.11.1995.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 21.03.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-108.395.317.
    • Die Firma Travico GmbH hat 2 aktive Marken, gelöschte Marken oder hängige Gesuche eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Erstellung und Verkauf von Software sowie Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen im Bereich der EDV; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Marken

    Quelle: Swissreg
    Marke Eintragungsdatum Status Nummer
    BizFlight 17.10.2014 aktiv 52850/2014
    08.12.1999 gelöscht 10273/1999

    Neueste SHAB-Meldungen: Travico GmbH

    SHAB 240321/2024 - 21.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002305, Handelsregister-Amt Aargau

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel nach Art. 731b OR Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Obere Vorstadt 40, Aarau

  • Aarau
  • 835 39 40 HSU.2024.13 Verfügung vom 20. März 2024 Gesuchstellerin 1 Cäcilia Maria Bourquin, Fröhlichstrasse 20, 5200 Brugg AG Gesuchstellerin 2 Cédric Yves Meier, Grubenrainstrasse 6, 5417 Untersiggenthal Gesuchstellerin 3 Fabienne Chantal Meier, Am Schmittenbach 9b, 5236 Remigen vertreten durch Markus Klöti, Notar, Bahnhofplatz 13, 5200 Brugg AG
  • 2 und 3 vertreten durch Dr. iur. Sarah Brunner, Rechtsanwältin, Bahn-hofplatz 13, Postfach, 5201 Brugg Gesuchs-gegnerin Travico GmbH, Seminarstrasse 87, 5430 Wettingen Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Mit Gesuch vom 19. März 2024 stellten die Gesuchstellerinnen die fol-genden Rechtsbegehren: "" 1. Es sei die Gesuchsgegenerin durch das Handelsgericht aufzulö-sen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen. 2. Es sei das Konkursamt des Kantons Aargau nach Rechtskraft des Entscheids zu beauftragen, die Liquidation durchzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwert-steuer zu Lasten der Gesuchsgegnerin."" Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, seit ihr einziger Ge-sellschafter und Geschäftsführer, Raymond Bourquin, am 10. November 2023 unerwartet verstorben sei. 2. Die Einreichung eines Gesuchs am Handelsgericht begründet Rechts-hängigkeit (Art. 62 Abs. 1 ZPO). Der Eingang des Gesuchs ist den Partei-en zu bestätigen (Art. 62 Abs. 2 ZPO). 3. Das Gericht klärt die nicht anwaltlich vertretene Partei über die mutmass-liche Höhe der Prozesskosten auf (Art. 97 ZPO). Die Prozesskosten bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteient-schädigung (Art.
  • Abs. 1 ZPO) und betragen bei vollständigem Unter-liegen mutmasslich rund Fr. 2'700.00 (§ 7 ff. VKD [SAR 221.150] und § 3 ff. AnwT [SAR 291.150]). Verfügt eine natürliche Person nicht über die erforderlichen Mittel zur Führung des Prozesses und erscheint ihr Rechtsbegehren nicht aus-sichtslos, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 117 ZPO). Dieser Anspruch ist mittels Gesuch geltend zu machen (Art. 119 ZPO). Die unentgeltliche Rechtspflege kann ganz oder teilweise gewährt werden und umfasst einerseits die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen sowie von den Gerichtskosten und andererseits, so-weit zur Wahrung der Rechte notwendig, die gerichtliche Bestellung einer anwaltschaftlichen Vertretung (Art. 118 Abs. 1 und 2 ZPO). Die unentgelt-liche Rechtspflege befreit nicht von der Bezahlung einer Parteientschä-digung an die Gegenpartei (Art. 118 Abs. 3 ZPO). Eine Partei, der die un-entgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, ist zur Nachzahlung verpflich-tet, sobald sie dazu in der Lage ist (Art. 123 Abs. 1 ZPO). Denn die unentgeltliche Rechtspflege garantiert der bedürftigen Person keine definitive Übernahme der Prozesskosten durch den Staat. Entsprechend ist auch die Abtretung zulässig, indem zur Durchsetzung des staatlichen Nach-zahlungsanspruchs schon bei Gewährung der unentgeltlichen Rechts-pflege vereinbart wird, dass der Staat für seine mögliche Nachzahlungs-forderung nach Art. 123 Abs. 1 ZPO statt auf die bedürftige Partei direkt auf deren Prozessgegner greifen kann. 4. Von den Gesuchstellerinnen ist gemäss Art. 98 ZPO ein Vorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtkosten zu erheben. 5. 5.1. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgt ausschliesslich an die Gesuchsgegnerin selber, weil dem Handelsgericht keine Vollmacht eines allfälligen Rechtsvertreters der Gesuchsgegnerin vorliegt. Da die Ge-suchsgegnerin über keine Geschäftsführung mehr verfügt, erfolgt die Zu-stellung mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). 5.2. Die Zustellung des Gesuchs an die Gesuchsgegnerin erfolgt nach Leis-tung des Gerichtskostenvorschusses. Der Präsident verfügt: 1. Der Eingang des Gesuchs vom 19. März 2024 wird den Parteien bestätigt. 2. Die Gesuchstellerinnen haben mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 2. April 2024 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'500.00 an die Obergerichtskasse zu bezahlen (Art. 98 ZPO i.V.m. Art. 101 ZPO). Zustellung an: die Gesuchstellerinnen (Vertreterin; zweifach mit Einzahlungsschein sowie Merkblatt des Handelsgerichts) die Gesuchsgegnerin (via Publikation im SHAB) Mitteilung an: die Obergerichtskasse Aarau, 20. März 2024 Handelsgericht des Kantons Aargau
    1. Kammer Der Präsident:
      Dubs "

  • SHAB 178/2014 - 16.09.2014
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 1716755, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Travico GmbH, in Wettingen, CHE-108.395.317, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 205 vom 22.10.2008, S. 2, Publ. 4701798). [Gemeindefusion vom 01.01.2014].

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bourquin, Raymond, von Plateau de Diesse, in Untersiggenthal, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: von Diesse].

    SHAB 205/2008 - 22.10.2008
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 4701798, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Travico GmbH, in Wettingen, CH-400.4.017.014-7, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 23 vom 02.02.2001, S. 823).

    Statutenänderung:
    05.09.2008. Nebenleistungspflichten gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

    Mitteilungen neu:
    Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail.

    Vinkulierung neu:
    Vom Gesetz abweichende Modalitäten für die Abtretung von Stammanteilen. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 05.09.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Huggenberger, Marcel, von Wohlenschwil, in Wettingen, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 20'000.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bourquin, Raymond, von Diesse, in Untersiggenthal, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Geschäftsführer mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil].

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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