• Tibetan Carpets Tsamcho Meier-Sharlhey

    SH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-290.1.004.385-5
    Branche: Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Tibetan Carpets Tsamcho Meier-Sharlhey

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)

    Firmenzweck

    Import von und Handel mit tibetischen Teppichen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Neueste SHAB-Meldungen: Tibetan Carpets Tsamcho Meier-Sharlhey

    SHAB 172/2016 - 06.09.2016
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3039771, Handelsregister-Amt Schaffhausen, (290)

    Tibetan Carpets Tsamcho Meier-Sharlhey, in Hallau, CHE-110.426.074, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 79 vom 06.04.1987). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die der Inhaberin angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 138/2016 - 19.07.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2962259, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 153b HRegV

    1. Das Einzelunternehmen Tibetan Carpets Tsamcho MeierSharlhey, in Hallau (CHE-110.426.074) verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr.
    2. Mit Publikation vom 13.05.2016 wurde der Anmeldepflichtige aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.
    3. Das Einzelunternehmen stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her. Das Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen erlässt deshalb gestützt auf Art. 153b HRegV folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Tibetan Carpets Tsamcho MeierSharlhey, in Hallau (CHE-110.426.074) wird von Amtes wegen gelöscht.
      2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Löschung entstehenden Kosten von CHF 100.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
      3. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 100.00 und werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
      4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.
      5. Der Betrag von CHF 200.00 ist einstweilen uneinbringlich.
      6. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, Postfach 568, 8201 Schaffhausen, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

      Handelsregisteramt Kanton Schaffhausen, 8200 Schaffhausen

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