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Über Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG)
- Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG) ist aktuell aktiv und in der Branche Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen tätig. Der Sitz liegt in Schlatt TG.
- Es sind 7 aktive Personen im Management eingetragen.
- Die Organisation hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 11.09.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG) ist im Kanton TG unter der UID CHE-102.404.260 eingetragen.
Management (7)
neueste Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans
Gabriel Antonio Macedo,
Jürg Seitter,
Walter Schnyder,
Beatrix Kesselring,
Christoph Soppelsa
neuste Zeichnungsberechtigte
Geschäftsleitung
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
24.03.1903
Rechtsform
Institut
Rechtssitz der Firma
Schlatt (TG)
Handelsregisteramt
TG
Handelsregister-Nummer
CH-440.5.004.065-8
UID/MWST
CHE-102.404.260
Branche
Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen
Firmenzweck
Die TBG bürgt im Gebiet des Kantons Thurgau ihren Mitgliedern (Arbeitgebern) nach Art. 496 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) solidarisch für entstandene Schadenersatzansprüche gegenüber ihren Mitarbeitenden in Amt oder Anstellung. Einzelbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für eine einzelne, namentlich genannte Person in seinem Arbeitsverhältnis mit einer festgelegten Bürgschaftssumme abschliesst. Globalbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für die Gesamtheit seiner Mitarbeitenden oder für Mitarbeitende in einem fest zu bestimmenden Arbeitsbereich abschliesst. Die TBG bietet im Gebiet der Ostschweiz den vom Volk gewählten Amtsträgern der Mitglieder eine finanzielle Absicherung im Falle einer Nichtwiederwahl an.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Amtsbürgschafts-Genossenschaft für den Kanton Thurgau
- Thurgauer Amtsbürgschaftsgenossenschaft TABG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG)
Publikationsnummer: HR02-1006127324, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG), in Schlatt (TG), CHE-102.404.260, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 88 vom 08.05.2023, Publ. 1005740854).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Buri, Max, von Oberburg, in Berg TG, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Neff, Christa, von Eschlikon, in Wallenwil (Eschlikon), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Macedo, Gabriel, von Leuggern, in Amriswil, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
Seitter, Jürg, von Wattwil, in Abtwil SG (Gaiserwald), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: HR02-1005740854, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG), in Schlatt (TG), CHE-102.404.260, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 55 vom 18.03.2022, Publ. 1005430625).
Statutenänderung:
21.04.2023.
Zweck neu:
Die TBG bürgt im Gebiet des Kantons Thurgau ihren Mitgliedern (Arbeitgebern) nach Art. 496 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) solidarisch für entstandene Schadenersatzansprüche gegenüber ihren Mitarbeitenden in Amt oder Anstellung. Einzelbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für eine einzelne, namentlich genannte Person in seinem Arbeitsverhältnis mit einer festgelegten Bürgschaftssumme abschliesst. Globalbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für die Gesamtheit seiner Mitarbeitenden oder für Mitarbeitende in einem fest zu bestimmenden Arbeitsbereich abschliesst. Die TBG bietet im Gebiet der Ostschweiz den vom Volk gewählten Amtsträgern der Mitglieder eine finanzielle Absicherung im Falle einer Nichtwiederwahl an. [Gestrichen aufgrund geänderter Eintragungspraxis.] [gestrichen: Die TBG erbringt den Mitgliedern die definierten Leistungen im Rahmen der abgegebenen Bürgschaften und Verpflichtungen.
Diese unterscheiden sich in:
a) Einzelbürgschaften: auf den Namen ausgestellte Einzelbürgschaften können minimal CHF 10'000.00 und maximal CHF 150'000.00 pro versicherte Person betragen. b) Globalbürgschaften: die TBG leistet für das Mitglied eine Globalbürgschaft zwischen CHF 50'000.00 und CHF 500'000.00 pro Jahr. In Einzelfällen kann diese auf Antrag hin erhöht werden. Die TBG hält die Bürgschaftssumme in einer Urkunde fest. c) Globalbürgschaft der TKB: für die Gesamtheit der Mitarbeitenden der Thurg. Kantonalbank beschränkt sich die Bürgschaftssumme auf CHF 150'000.00 pro Schadenfall. Wird eine Bürgschaft durch eine andere ersetzt, ist im Schadenfall jene Bürgschaftssumme massgebend, die zum Zeitpunkt der Entdeckung der schädigenden Handlung bestanden hat.]
Publikationsnummer: HR02-1005430625, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Berichtigung/Nachtrag zum im SHAB Nr. 83 vom 30.04.2012 publizierten TR-Eintrag Nr. 1877 vom 25.04.2012 Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG), in Schlatt (TG), CHE-102.404.260, Institut des öffentlichen Rechts (SHAB Nr. 211 vom 31.10.2018, Publ. 1004487835).
Zweck neu:
Die TBG bürgt ihren Mitgliedern (Arbeitgebern) nach Art. 496 OR solidarisch für entstandene Schadenersatzansprüche gegenüber ihren Mitarbeitenden im Amt oder Anstellung. Einzelbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für eine einzelne, namentlich genannte Person in seinem Arbeitsverhältnis mit einer festgelegten Bürgschaftssumme abschliesst. Globalbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für die Gesamtheit seiner Mitarbeitenden oder für Mitarbeitende in einem fest zu bestimmenden Arbeitsbereich abschliesst. Die TBG bietet den vom Volk gewählten Amtsträgern der Mitglieder eine finanzielle Absicherung im Falle einer Nichtwiederwahl an.
Organisation neu:
Organisation: Generalversammlung, Vorstand und Kontrollstelle. Die TBG erbringt den Mitgliedern die definierten Leistungen im Rahmen der abgegebenen Bürgschaften und Verpflichtungen.
Diese unterscheiden sich in:
a) Einzelbürgschaften: auf den Namen ausgestellte Einzelbürgschaften können minimal CHF 10'000.00 und maximal CHF 150'000.00 pro versicherte Person betragen. b) Globalbürgschaften: die TBG leistet für das Mitglied eine Globalbürgschaft zwischen CHF 50'000.00 und CHF 500'000.00 pro Jahr. In Einzelfällen kann diese auf Antrag hin erhöht werden. Die TBG hält die Bürgschaftssumme in einer Urkunde fest. c) Globalbürgschaft der TKB: für die Gesamtheit der Mitarbeitenden der Thurg. Kantonalbank beschränkt sich die Bürgschaftssumme auf CHF 150'000.00 pro Schadenfall. Wird eine Bürgschaft durch eine andere ersetzt, ist im Schadenfall jene Bürgschaftssumme massgebend, die zum Zeitpunkt der Entdeckung der schädigenden Handlung bestanden hat. [nicht: Die Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft erbringt den Mitgliedern die definierten Leistungen im Rahmen der abgegebenen Bürgschaften und Verpflichtungen. Diese können minimal CHF 10'000.-- und maximal CHF 150'000.-- pro versicherte Person betragen.]. Die Rechtseinheit ist ein Institut des öffentlichen Rechts und war im Handelsregister irrtümlich als Genossenschaft eingetragen worden. Die Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG) findet ihre Rechtsgrundlage in § 37 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) (RB 210.1).
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.