Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
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-Aktive Marken
-Auskünfte zu Terrapietra GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
06.06.2012
Löschung im Handelsregister
15.11.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Küsnacht (ZH)
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.047.626-2
UID/MWST
CHE-254.245.727
Branche
Garten- und Landschaftsbau
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Gartenpflege, die Gartengestaltung und sämtliche Natursteinarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Terrapietra GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Terrapietra GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3158571, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Terrapietra GmbH, Seestrasse 153, 8700 Küsnacht ZH
- Datum des Schlusses: 08.11.2016
Konkursamt Küsnacht 8700 Küsnacht
Publikationsnummer: 3161951, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Terrapietra GmbH in Liquidation, in Küsnacht ZH, CHE-254.245.727, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 7 vom 12.01.2016, Publ. 2588907). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 08.11.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3026795, Handelsregister-Amt Zürich
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- Schuldnerin: Terrapietra GmbH, Seestrasse 153, 8700 Küsnacht ZH
- Auflagefrist Kollokationsplan: 02.09.2016 bis 22.09.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 02.09.2016 bis 12.09.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Küsnacht: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Küsnacht 8700 Küsnacht
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