• TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.087.676-5
    Branche: Betreiben einer Wäscherei

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben einer Wäscherei

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    Annahmestelle für Teppichwäsche, Teppichreparaturen und Teppichverkauf. Möbelrestauration.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK

    SHAB 240403/2024 - 03.04.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005999036, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK, in Zürich, CHE-239.440.983, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 131 vom 09.07.2021, Publ. 1005244735). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 240207/2024 - 07.02.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004279, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 07.02.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a, TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK Betroffene Organisation: TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK CHE-239.440.983 Uraniastrasse 14

  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 06.12.2023 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister ein-getragen: «Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.»
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 werden Kwiek Angelo, deutscher Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 185.60 wird nach der Eintragung in Rechnung ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 08.03.2024 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 231206/2023 - 06.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000008042, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 06.12.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine einmalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.01.2024 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich Bemerkungen:
    Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Hajder Production (CHE-216.594.575), in Zürich - CH RENOVATION TAICON (CHE-226.278.934), in Mönchaltorf
    - TEPPICHWÄSCHE ZÜRICH KWIEK (CHE-239.440.983), in Zürich

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