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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.03.2014
Löschung im Handelsregister
17.08.2017
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Rorschach
Handelsregisteramt
SG
Handelsregister-Nummer
CH-320.1.075.317-1
UID/MWST
CHE-307.930.195
Branche
Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)
Firmenzweck
An- und Verkauf von Teppichen, Teppichreinigung sowie Teppichreparatur.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Teppichhaus Berger Inh. Gomann
Publikationsnummer: 3701993, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
Teppichhaus Berger Inh. Gomann, in Rorschach, CHE-307.930.195, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 56 vom 21.03.2014, Publ. 1409635).
Domizil neu:
[Domizilverlust]. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 3514947, Handelsregister-Amt St. Gallen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung betreffend Löschung infolge fehlendem Rechtsdomizil (gem. Art. 153b HRegV) Es fällt in Betracht: ' Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: ' Teppichhaus Berger Inh. Gomann (CHE-307.930.195), in Rorschach ' Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 2
- März 2017 und Publikation im SHAB vom 28. März 2017 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. ' Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Das Amt für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen erlässt deshalb folgende Verfügung: ' Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art.
- Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht. ' Es werden keine Gebühren erhoben. ' Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Kantonsgericht Kanton St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, angefochten werden (Art. 153b HRegV i.V.m. Art. 165 HRegV).
Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister Kanton St.Gallen
Publikationsnummer: 3428487, Handelsregister-Amt St. Gallen
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen. Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister,
' Teppichhaus Berger Inh. Gomann (CHE-307.930.195), in Rorschach