Alter der Firma
14 JahreKapital in CHF
20'000Aktive Marken
0Auskünfte zu TEO BAU GmbH in Liquidation
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber TEO BAU GmbH in Liquidation
- TEO BAU GmbH in Liquidation hat den Sitz in Rümikon AG und ist in Liquidation. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Allgemeiner Hochbau» tätig.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 09.02.2010.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 08.06.2022. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die gemeldete UID ist CHE-115.416.373.
- An derselben Adresse sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: POPA TOTAL RENOVATION, Stein team GmbH in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
09.02.2010
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Zurzach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.041.783-5
UID/MWST
CHE-115.416.373
Branche
Allgemeiner Hochbau
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Die Gesellschaft bezweckt den Neubau, Umbau und die Renovationen von Immobilien. Sie kann als General- und Totalunternehmen auftreten, Bauleitungen und Bauführungen übernehmen, sowie Montagearbeiten aller Art erledigen. Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur, Gartenbau, Hoch und Tiefbau, Hauswartungen und Verwaltungen. Handel mit Baumaterial, Baumaschinen aller Art, sowie Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- TEO BAU GmbH
- startkredit.ch GmbH
- FX Sàrl
- Swissness Homeservices GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: TEO BAU GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005490619, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
TEO BAU GmbH in Liquidation, in Zurzach, CHE-115.416.373, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 28 vom 09.02.2022, Publ. 1005401413). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 24.05.2022 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000033195, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 03.06.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 03.06.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 03.06.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens TEO BAU GmbH Schuldner: TEO BAU GmbH CHE-115.416.373 Dorfstrasse 25
Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la
Publikationsnummer: UV02-0000001894, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 01.06.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.12.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen TEO BAU GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Februar 2022 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 2. Januar 2022 den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, dass über die Teo Bau GmbH, Dorfstrasse 25, 5464 Rümikon AG, der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 3. Januar 2022, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, dass die Entscheidgebühr in der Höhe von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die Teo Bau GmbH, Dorfstrasse 25, 5464 Rümikon AG, wird der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 3. Januar 2022, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die Teo Bau GmbH, Dorfstrasse 25, 5464 Rümikon AG, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Bad Zurzach, 24. Mai 2022 Präsidium des Zivilgerichts Zurzach Geschäftsnummer: SZ.2021.43 Entscheiddatum: 24.05.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 13.06.2022
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, - Bad Zurzach
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.