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Auskünfte zu TELEHOST Datendienste GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.12.2013
Löschung im Handelsregister
23.02.2024
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.051.596-4
UID/MWST
CHE-317.799.873
Branche
Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Analyse, Bereitstellung, Verarbeitung, Speicherung und Steuerung von elektronischen Daten für sich selbst, verbundene Unternehmen und Dritte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- TELEHOST Datendienste GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: TELEHOST Datendienste GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005333520, Handelsregister-Amt Zürich
TELEHOST Datendienste GmbH, in Winterthur, CHE-317.799.873, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 94 vom 18.05.2021, Publ. 1005184023).
Firma neu:
TELEHOST Datendienste GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 11.10.2021 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000001222, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 13.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 13.04.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen TELEHOST Datendienste GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: TELEHOST Datendienste GmbH CHE-317.799.873 Grüzefeldstrasse 35
- Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. - 4. ...
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO210036 Entscheiddatum: 11.10.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: UV02-0000001150, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen TELEHOST Datendienste GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: TELEHOST Datendienste GmbH CHE-317.799.873 Grüzefeldstrasse 35
- Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 7. September 2021 bleibt zuhanden der Antragsgegnerin bei den Akten.
- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - ein Mitglied der Geschäftsführung ernennt und eintragen lässt; und - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 718 Abs. 4 OR).
- An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
- Schriftliche Mitteilung an die Antragsgegnerin durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und an das Handelsregisteramt des Kantons Zürich gegen Empfangsschein. Geschäftsnummer: EO210036-K Entscheiddatum: 09.09.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.10.2021
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,