Alter der Firma
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-Auskünfte zu TBA-Metallbau GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.12.2012
Löschung im Handelsregister
27.05.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Kreuzlingen
Handelsregisteramt
TG
Handelsregister-Nummer
CH-440.4.026.720-0
UID/MWST
CHE-395.297.521
Branche
Herstellung von Gütern aus Metall
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt jegliche Arten von Metallbau sowie Montagearbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- TBA-Metallbau GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: TBA-Metallbau GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 2846141, Handelsregister-Amt Thurgau
- Schuldnerin: TBA-Metallbau GmbH, Gottliebenstrasse 6, 8280 Kreuzlingen
- Datum des Schlusses: 19.05.2016
Konkursamt des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld
Publikationsnummer: 2856023, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
TBA-Metallbau GmbH in Liquidation, in Kreuzlingen, CHE-395.297.521, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 159 vom 19.08.2015, Publ. 2328135). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid vom 19.05.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2706225, Handelsregister-Amt Thurgau
- Schuldnerin: TBA-Metallbau GmbH, Gottliebenstrasse 6, 8280 Kreuzlingen
- Auflagefrist Kollokationsplan: 14.03.2016 bis 04.04.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 14.03.2016 bis 24.03.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, Postfach, 8280 Kreuzlingen, gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind beim Obergericht des Kantons Thurgau in 8510 Frauenfeld einzureichen. Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten
Konkursamt geltend zu machen. Konkursamt des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld