• TANLANG - Feng Shui Beratungen Birgitt Gerber

    GL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-160.1.005.203-5
    Branche: Innenarchitektur und Raumgestaltung

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu TANLANG - Feng Shui Beratungen Birgitt Gerber

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Innenarchitektur und Raumgestaltung

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    Feng Shui Beratungen für Private und Unternehmen. Feng Shui Schulungen sowie Handel mit Feng Shui Produkten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: TANLANG - Feng Shui Beratungen Birgitt Gerber

    SHAB 230613/2023 - 13.06.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005767189, Handelsregister-Amt Glarus

    TANLANG - Feng Shui Beratungen Birgitt Gerber, in Glarus Nord, CHE-362.718.160, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 70 vom 08.04.2011, S.0, Publ. 6113606). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 230323/2023 - 23.03.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007669, Handelsregister-Amt Glarus

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 23.03.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 21.03.2023, 22.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Handelsregister des Kantons Glarus

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Handelsregister des Kantons Glarus CHE-115.128.632 Zwinglistrasse 6 8750 Glarus Ergänzende rechtliche Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). - TANLANG - Feng Shui Beratungen Birgitt Gerber, Glarus Nord (CHE-362.718.160) Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 24.04.2023
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6,
  • Glarus

  • SHAB 230322/2023 - 22.03.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007668, Handelsregister-Amt Glarus

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 22.03.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 21.03.2023, 23.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Handelsregister des Kantons Glarus

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Handelsregister des Kantons Glarus CHE-115.128.632 Zwinglistrasse 6 8750 Glarus Ergänzende rechtliche Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). - TANLANG - Feng Shui Beratungen Birgitt Gerber, Glarus Nord (CHE-362.718.160) Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 24.04.2023
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6,
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