Meldungen
Publikationsnummer: HR02-1005915070, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SWISSPERFORM, in Zürich, CHE-107.723.519, Verein (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788233).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), in Zürich, Revisionsstelle.
Publikationsnummer: HR02-1005788233, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SWISSPERFORM, in Zürich, CHE-107.723.519, Verein (SHAB Nr. 9 vom 13.01.2023, Publ. 1005651430).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Brughelli, Rossella, von Lavertezzo, in Minusio, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ambühl, Fanny, von Basel, in Köniz, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: HR02-1005651430, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SWISSPERFORM, in Zürich, CHE-107.723.519, Verein (SHAB Nr. 136 vom 15.07.2022, Publ. 1005521624).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Goller, Ralf, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, stellvertretender Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Streiff, Philippe, von Glarus Süd, in Hedingen, stellvertretender Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: HR02-1005521624, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SWISSPERFORM, in Zürich, CHE-107.723.519, Verein (SHAB Nr. 195 vom 07.10.2021, Publ. 1005307055).
Statutenänderung:
15.06.2022.
Zweck neu:
Der Verein setzt sich auf gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Ebene für die Gewährung von Rechten an ausübende Künstler und Künstlerinnen (im folgenden "Ausübende" genannt), an Produzenten und Produzentinnen von Ton- und Bildaufzeichnungen (im folgenden "Produzierende" genannt) sowie an Sendeunternehmen ein. Er verteidigt solche Rechte und übernimmt ihre Wahrnehmung, soweit das anwendbare Bundesrecht die Wahrnehmung durch eine zugelassene Verwertungsgesellschaft vorschreibt. Wo ein enger sachlicher Zusammenhang zu solchen Rechten besteht, kann der Verein in Ausnahmefällen auch weitere verwandte Schutzrechte wahrnehmen, unter der Voraussetzung, dass die Berechtigten dem nicht widersprechen. Ebenso kann der Verein verwandte Schutzrechte wahrnehmen, die ihm von Mitgliedern und Auftraggebenden freiwillig zur Wahrnehmung übertragen wurden. Der Verein fördert im Rahmen des Vereinszweckes auch Schutzrechte von Ausübenden, Produzierenden und Sendeunternehmen, welche dem Verein nicht angehören. Der Verein strebt keinen eigenen Gewinn an. Der Verein ist für die Rechtewahrnehmung in der Schweiz verantwortlich. Sofern eine Konzession der zuständigen Behörden zum Inkasso vorliegt, kann der Verein die Rechte auch in anderen Territorien wahrnehmen. Der Verein bemüht sich, durch den Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften die Wahrnehmung von Rechten seiner Mitglieder in diesen Ländern sicherzustellen, und unterstützt die Wahrnehmung von Rechten ausländischer Personen in der Schweiz. Der Verein führt die ihm anvertrauten Geschäfte in der Art eines nach kaufmännischer Art geführten Unternehmens. Er kann im Inland Zweigniederlassungen errichten und Verträge schliessen inklusive den Erwerb und die Veräusserung von Liegenschaften, soweit solche Geschäfte geeignet sind, den Zweck des Vereins zu fördern. Der Verein ist berechtigt, Anlagen zu tätigen.
Publikationsnummer: HR02-1005307055, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SWISSPERFORM, in Zürich, CHE-107.723.519, Verein (SHAB Nr. 147 vom 31.07.2020, Publ. 1004949049).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Nett, Cla, von Ramosch, in Basel, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Reichenbach, Peter, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Fischer, Valerie, von Hittnau, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Marty, Bruno, von Bürglen (UR), in Köniz, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eichenberger, Stefan, von Beinwil am See, in Bern, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Neracher Pong, Christof, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Wegener, Poto, von Basel, in Zürich, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Wegener, Bernhard].
Publikationsnummer: HR02-1004949049, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SWISSPERFORM, in Zürich, CHE-107.723.519, Verein (SHAB Nr. 189 vom 01.10.2019, Publ. 1004727127).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bortloff, Nils, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sacchi, Ivo, von Disentis/Mustér, in Zollikon, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: HR02-1004727127, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SWISSPERFORM, in Zürich, CHE-107.723.519, Verein (SHAB Nr. 183 vom 21.09.2017, Publ. 3764325).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Stucki, Frederik, von Konolfingen, in Bern, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Waldburger, Viktor, von Teufen AR, in Küsnacht ZH, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bachmann, Jürg, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Planta, Stefan, von Scuol, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: 4419927, Handelsregister-Amt Zürich
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
SWISSPERFORM Änderungen im Verteilreglement Modifications du règlement de répartition Modifiche del Regolamento di ripartizione Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat mit Verfügung vom
web di SWISSPERFORM: http://www.swissperform.ch/fr/service/dokumentedownload.html http://www.swissperform.ch/de/service/dokumentedownload.html
Publikationsnummer: 4409921, Handelsregister-Amt Zürich
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aenderungen Verteilreglement von SWISSPERFORM Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat mit Verfügung vom
web di SWISSPERFORM: http://www.swissperform.ch/fr/service/dokumentedownload.html http://www.swissperform.ch/de/service/dokumentedownload.html
Publikationsnummer: 4082005, Handelsregister-Amt Zürich
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
SUISSIMAGE Gemeinsamer Tarif 12 ProLitteris Universitätsstrasse 100, 8033 Zürich SSA Rue Centrale 12/14, 1002 Lausanne SUISA Bellariastrasse 82, 8038 Zürich SUISSIMAGE Neuengasse 23, 3001 Bern SWISSPERFORM Kasernenstrasse 23, 8004 Zürich Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hat mit Beschluss vom 16. Februar 2018 den Gemeinsamen Tarif 12 (Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR) genehmigt. Der Tarif wird nachstehend in deutscher Sprache publiziert. Er kann in deutscher, französischer und italienischer Sprache unter www.suissimage.ch abgerufen werden. La Commission arbitrale fédérale pour la gestion des droits d'auteur et des droits voisins a approuvé par décision du 16 février 2018 le Tarif commun 12 (Redevance pour la mise à disposition de set-top-boxes avec mémoire et de vPVR). Le tarif est publié ciaprès en langue allemande. Il peut être téléchargé sur le site internet dans les langues française, allemande et italienne auprès www.suissimage.ch. La Commissione arbitrale federale per la gestione dei diritti d'autore e dei diritti affini ha approvato con decisione del 16 febbraio
- Gegenstand des Tarifes 1.1 Im Tarif geregelte Nutzungen 1 Der Tarif bezieht sich auf das Vervielfältigen geschützter Werke und Leistungen in Form von vom Dienstanbieter gelieferten Radio- und Fernsehprogrammen durch den Endkunden zum Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a CH-URG bzw. zur privilegierten Werkverwendung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 lit.a FLURG mittels Kopiermöglichkeit und auf Speicherkapazität, die ihm durch Dienstanbieter als Dritter im Sinne von Art. 19 Abs. 2 CH-URG bzw. Art. 22 Abs. 2 FL-URG entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch während der Dauer des Vertrages zwischen Dienstanbieter und Endkunde zur Verfügung gestellt werden. Werke und Leistungen dürfen dabei zum Eigengebrauch durch den Endkunden auch vollständig vervielfältigt werden. Der Befehl zum Aufzeichnen muss dabei in jedem Fall vom Endkunden selbst zum Voraus erteilt werden. Wenn der Befehl zum Aufzeichnen vom Endkunden für eine Auswahl mehrerer Werke, Darbietungen und Sendungen in einem oder mehreren Programmen erfolgt, muss bei einer Veränderung der Auswahl der Befehl zum Aufzeichnen der Auswahl vom Endkunden erneut erteilt werden. 2 Dritte, welche ihren Endkunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Radio- und Fernsehprogrammen Kopiermöglichkeit und Speicherkapazität zur Aufzeichnung geschützter Werke und Leistungen entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch während der Vertragsdauer zur Verfügung stellen - in diesem Tarif Dienstanbieter genannt - sind Schuldner der Vergütung dieses Tarifs (Art. 20 Abs. 2 CH-URG bzw. Art. 23 FL-URG). 3 Dabei ist es unerheblich, ob ' die dem Endkunden (Abonnenten) entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellte Kopiermöglichkeit und Speicherkapazität in einer Set-Top-Box (STB) enthalten ist (beispielsweise in der Form einer Harddisk) und sich somit beim Kunden befindet (auch PVR genannt) oder ' im Sinne eines virtual Personal Video Recorder (vPVR) oder 'hosted' PVR Kopiermöglichkeit und Speicherkapazität auf einem Server des Dienstanbieters dem Endkunden entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellt wird. 4 Die Befehlseingabe durch den Endkunden kann entweder über die STB (oder eine damit verbundene Fernbedienung) oder über eine Onlineplattform (auf mobilen Kommunikationsgeräten installierte Apps sind Onlineplattformern gleichgestellt) erfolgen. 1.2 Umfang der erlaubten Nutzung Angebote nach diesem Tarif sind ausschliesslich im Zusammenhang mit Weitersendetarifen (GT 1, 2a und 2b) zulässig. Dieser Tarif bezieht sich auf Aufzeichnungen im persönlichen Bereich gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a CH-URG bzw. Art. 22 Abs. 1 lit. a FL-URG, nicht aber auf Aufzeichnungen durch Lehrpersonen oder Betriebe (Art. 19 Abs. 1 lit. b und c CH-URG bzw. Art. 22 Abs. 1 lit. b und c FL-URG). Das Anbieten von Kopiermöglichkeit und Speicherplatz durch Dritte mittels Set-Top-Boxen oder vPVR ist gemäss diesem Tarif in folgendem Umfang erlaubt: a) für werkbezogene Aufzeichnungen Für Aufzeichnungen, für die der Endkunde den Aufzeichnungsbefehl werkbezogen erteilt, darf dem einzelnen Kunden im Falle von vPVR gleich viele Stunden an Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden wie die grösste in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein auf dem Markt erhältliche Set-Top-Box aufweist. Weitere Einschränkungen gibt es bei werkbezogenen Aufzeichnungen nicht. b) für programmbezogene Aufzeichnungen (Normalangebot) 1 Für Aufzeichnungen, für die der Endkunde den Aufzeichnungsbefehl nicht werk- sondern programmbezogen erteilt, also für mehrere Werke, Darbietungen und Sendungen in einem oder mehreren Programmen gleichzeitig (sog. Catch-up TV), aa) beträgt die maximale Aufbewahrungszeit 30 Stunden, wogegen es in diesem Fall keine kapazitätsmässigen Beschränkungen gibt; bb) die aufgezeichneten Sendungen dürfen durch den Endkunden einzeln ansteuerbar sein; cc) Vorspulen oder Überspringen von Werbeblöcken innerhalb der aufgezeichneten Sendungen ist ausgeschlossen; dd) die aufgezeichneten Sendungen müssen vollständig und integral wiedergegeben werden. Das Gebot der Vollständigkeit bezieht sich auch auf Werbung. Sogenannte Ad Skipping Funktionen sind nicht zulässig. Die aufgezeichneten Sendungen dürfen nicht verändert werden. Insbesondere dürfen keine Overlays oder Inhalte parallel zum TV-Bild eingefügt werden, mit denen der Dienstanbieter Einnahmen oder andere Gegenleistungen generiert. Die vom Endkunden ausgewählten Sendungen müssen zur Wiedergabe im Vollbildmodus angeboten werden. Zulässig ist im Vollbildmodus das Angebot einer 'Picture-in-Picture'-Funktion in Form eines einzelnen Fensters im laufenden Programm von maximal 1/8 der Bildschirmgrösse, in dem der Endkunde ein anderes der weiterverbreiteten Programme verfolgen kann. Zulässig ist im Vollbildmodus ferner die Einblendung von Steuerungs-elementen. Steuerungselemente dürfen nicht mit Dritt-Werbung angereichert sein; ee) der Endkunde darf einzelne Aufnahmen werkbezogen auf andere Datenträger kopieren. Das Anbieten von Funktionen, welche das Kopieren von mehr als einer Aufnahme pro Kopierbefehl auf andere Datenträger zulassen, ist unzulässig. 2 Die Einschränkungen im Nutzungsumfang gemäss lit. cc) können durch einen Zuschlag zur Vergütung wegbedungen werden ('Normal'-Angebot 'Top'). Pro Endkunde, der das Angebot ohne diese Einschränkung abonniert hat, ist die Vergütung für das 'Normal'-Angebot 'Top' geschuldet (Ziff. 4.1 Abs. 1, zweiter Satz). c) für programmbezogene Aufzeichnungen