• Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.042.223-2
    Branche: Produktion von Lebensmitteln

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Produktion von Lebensmitteln

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Der Zweck der Gesellschaft ist Produktion, Handel mit und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere im Nahrungsmittel-, Sport- und Freizeitbereich. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Tochtergesellschaften gründen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Swiss Fitness Company GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation

    SHAB 210616/2021 - 16.06.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000017278, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 16.06.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Schluss des Konkursverfahrens Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation Schuldner: Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation CHE-115.540.760 Buckhauserstrasse 40

  • Zürich Datum des Schlusses: 02.06.2021 Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Altstetterstrasse 142
  • Zürich

  • SHAB 210610/2021 - 10.06.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005212269, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-115.540.760, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 208 vom 26.10.2020, Publ. 1005007597). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 02.06.2021 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210414/2021 - 14.04.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000018528, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 14.04.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.04.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Kollokationsplan und Inventar Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation Schuldner: Swiss Fitness Company GmbH in Liquidation CHE-115.540.760 Buckhauserstrasse 40

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Im Konkurs über die Swiss Fitness Company GmbH liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Altstetten-Zürich, Postfach, 8048 Zürich zur Einsicht auf. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Auflagestelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Altstetterstrasse 142
  • Zürich Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen:
    Beim Konkursamt Altstetten-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung
    die Konkursverwaltung verzichtet.

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