• Sunrise Communications Group AG

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.041.518-0
    Branche: Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Meldungen

    SHAB 210517/2021 - 17.05.2021
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000004673, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB 17.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 14.05.2021, 18.05.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.05.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Homburger AG, Hardstrasse 201, 8005 Zürich Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Sunrise Communications Group AG mit Sunrise UPC GmbH

  • Veröffentlichung Übertragende Organisation: Sunrise Communications Group AG CHE-343.774.206 Thurgauerstrasse 101B 8152 Glattpark (Opfikon) Übernehmende Organisation: Sunrise UPC GmbH CHE-106.848.147 Thurgauerstrasse 101B 8152 Glattpark (Opfikon) Publikation der Fusion im SHAB: 04.05.2021 Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Parteien können innerhalb der angegebenen Frist Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Partei verlangen. Anmeldefrist: 04.08.2021 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion) Kontaktstelle: Homburger AG z.Hd. Herrn Daniel Daeniker Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich
    Bemerkungen: Die übernehmende Gesellschaft übernimmt als Folge der Absorptionsfusion die Aktiven
    und Passiven der übertragenden Gesellschaft.

  • SHAB 210504/2021 - 04.05.2021
    Kategorien: Löschung, Fusion

    Publikationsnummer: HR03-1005167893, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sunrise Communications Group AG, in Opfikon, CHE-343.774.206, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 231 vom 26.11.2020, Publ. 1005032051). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Sunrise UPC GmbH, in Opfikon (CHE-106.848.147), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

    SHAB 210326/2021 - 26.03.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000291, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 26.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) Gerichtsentscheid: Das Handelsgericht hat am 18. März 2021 in Sachen UPC Schweiz GmbH, Richtiplatz 5,

  • Wallisellen (Klägerin) gegen Sunrise Communications Group AG, Thurgauerstr. 101B, 8152 Glattpark (Opfikon) (Beklagte) das Urteil gefällt: Es wird erkannt:
    1. Sämtliche sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Sunrise Communications Group AG (Firmennummer CHE-343.774.206) mit einem Nennwert von je CHF 1.- (Valorennummer 26'729'122 / ISIN CH0267291224) werden für kraftlos erklärt.
    2. Die folgenden von der Sunrise Communications Group AG eingeräumten und ausstehenden Anrechte zum Bezug oder Erwerb von Beteiligungspapieren der Sunrise Communications Group AG werden kraftlos erklärt: a) Performance Share Units (PSUs) gemäss dem Performance Share Plan; und

    b) Investment Shares, Awards for Performance Shares und Awards for Matching Shares gemäss dem Management Long Term Investment Programme - Revised. (...)
    Handelsgericht des Kantons Zürich

  • SHAB 201228/2020 - 28.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000248, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 28.12.2020 Voraussichtliches Ablaufdatum: 28.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) / gemäss Art. 121 der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) Gerichtsentscheid: Zweite Veröffentlichung (Datum der ersten Veröffentlichung: 27. November 2020) Mit Eingabe vom 12. November 2020 erhob die UPC Schweiz GmbH, Richtiplatz 5, 8304 Wallisellen (Klägerin), Klage gegen die Sunrise Communications Group AG, Thurgauerstrasse 101B, 8150 Glattpark (Beklagte), mit folgendem Rechtsbegehren: ""

    1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden, nicht direkt oder indirekt von der Klägerin gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 1.00 für kraftlos zu erklären.
    2. Es seien alle von der Beklagten eingeräumten und ausstehenden Anrechte zum Bezug oder Erwerb von Beteiligungspapieren der Beklagten für kraftlos zu erklären, einschliesslich Optionen und andere Anrechte gegenwärtiger und ehemaliger Mitarbeiter der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften auf Namenaktien der Beklagten, insbesondere die sich aus nachfolgenden Beteiligungsplänen ergebenden Anrechte: a. Perfomance Share Units (PSUs) gemäss dem Perfomance Share Plan; und b. Investment Shares, Awards for Perfomance Shares und Awards for Matching Shares gemäss dem Management Long Term Investment Programme - Revised
    3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."" Zur Begründung der Klage bringt die UPC Schweiz GmbH vor, sie verfüge am 11. November 2020 nach einem öffentlichen Kaufangebot über mehr als 98% der Stimmrechte und des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals der Beklagten. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Aktien vom Richter kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären sowie den Inhabern von Beteiligungsderivativen der Sunrise Communications Group AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im ""Schweizerischen Handelsamtsblatt"" sowie ab Veröffentlichung in der Neuen Zürcher Zeitung angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Handelsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8021 Zürich, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt

    (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen.
    Handelsgericht des Kantons Zürich "

    SHAB 201127/2020 - 27.11.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000238, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 27.11.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) / gemäss Art. 121 der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) Gerichtsentscheid: Erste Veröffentlichung Mit Eingabe vom 12. November 2020 erhob die UPC Schweiz GmbH, Richtiplatz 5, 8304 Wallisellen (Klägerin), Klage gegen die Sunrise Communications Group AG, Thurgauerstrasse 101B, 8150 Glattpark (Beklagte), mit folgendem Rechtsbegehren: ""

    1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden, nicht direkt oder indirekt von der Klägerin gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 1.00 für kraftlos zu erklären.
    2. Es seien alle von der Beklagten eingeräumten und ausstehenden Anrechte zum Bezug oder Erwerb von Beteiligungspapieren der Beklagten für kraftlos zu erklären, einschliesslich Optionen und andere Anrechte gegenwärtiger und ehemaliger Mitarbeiter der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften auf Namenaktien der Beklagten, insbesondere die sich aus nachfolgenden Beteiligungsplänen ergebenden Anrechte: a. Perfomance Share Units (PSUs) gemäss dem Perfomance Share Plan; und b. Investment Shares, Awards for Perfomance Shares und Awards for Matching Shares gemäss dem Management Long Term Investment Programme - Revised
    3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."" Zur Begründung der Klage bringt die UPC Schweiz GmbH vor, sie verfüge am 11. November 2020 nach einem öffentlichen Kaufangebot über mehr als 98% der Stimmrechte und des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals der Beklagten. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Aktien vom Richter kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären sowie den Inhabern von Beteiligungsderivativen der Sunrise Communications Group AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im ""Schweizerischen Handelsamtsblatt"" sowie ab Veröffentlichung in der Neuen Zürcher Zeitung angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Handelsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8021 Zürich, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt

    (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen.
    Handelsgericht des Kantons Zürich "

    SHAB 201126/2020 - 26.11.2020
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005032051, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sunrise Communications Group AG, in Opfikon, CHE-343.774.206, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 127 vom 03.07.2020, Publ. 1004927567).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Krammer, Michael, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Karlovits, Thomas, österreichischer Staatsangehöriger, in Zug, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Stirnimann, Sonja, von Luzern, in Risch, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Wendt, Henriette Ohland, dänische Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Arnold, Ingo, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Vilanek, Christoph, österreichischer Staatsangehöriger, in Planegg (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Deltenre, Ingrid, von Zollikon, in Zollikon, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Fries, Mike, amerikanischer Staatsangehöriger, in Denver (US), Präsident des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Kohnstamm, Emanuel, niederländischer Staatsangehöriger, in Amsterdam (NL), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Curtis, Miranda, britische Staatsangehörige, in London (GB), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Deiss, Joseph, von Courtepin, in Fribourg, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Drew, Marisa, amerikanische Staatsangehörige, in London (GB), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Coopmans, Johannes Baptiste Paulus, niederländischer Staatsangehöriger, in Amsterdam (NL), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Salvato, Andrea, britischer Staatsangehöriger, in London (GB), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Meyer, Thomas Daniel, von Küssnacht (SZ), in Zollikon, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
    Zollinger, Nadine, von Basel, in Riehen, mit Einzelunterschrift.

    SHAB 200703/2020 - 03.07.2020
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004927567, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sunrise Communications Group AG, in Opfikon, CHE-343.774.206, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 85 vom 04.05.2020, Publ. 1004881954).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Meijer Swantee, Olaf Klaus, von Stäfa, in Stäfa, Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Duarte, Bruno, französischer Staatsangehöriger, in London (GB), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Krammer, Michael, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Krause, Andre, deutscher Staatsangehöriger, in Herrliberg, Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

    SHAB 200504/2020 - 04.05.2020
    Kategorien: Änderung am Kapital

    Publikationsnummer: HR02-1004881954, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sunrise Communications Group AG, in Opfikon, CHE-343.774.206, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 77 vom 22.04.2020, Publ. 1004874984).

    Statutenänderung:
    29.04.2020.

    Aktienkapital neu:
    CHF 45'265'446.00 [bisher: CHF 45'069'028.00].

    Liberierung Aktienkapital neu:
    CHF 45'265'446.00 [bisher: CHF 45'069'028.00].

    Aktien neu:
    45'265'446 Namenaktien zu CHF 1.00 [bisher: 45'069'028 Namenaktien zu CHF 1.00]. Kapitalerhöhung aus genehmigtem Aktienkapital.

    SHAB 200422/2020 - 22.04.2020
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004874984, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sunrise Communications Group AG, in Opfikon, CHE-343.774.206, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom 22.01.2020, Publ. 1004810942).

    Statutenänderung:
    08.04.2020. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 08.04.2020 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Kurer, Dr. Peter, von Berneck, in Herrliberg, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Schöpfer, Peter, von Escholzmatt-Marbach, in Freienbach, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Ovesen, Jens Jesper, dänischer Staatsangehöriger, in München (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Bienenstock, Robin Anne, kanadische Staatsangehörige, in Toronto (CA), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Meyer, Thomas Daniel, von Küssnacht (SZ), in Zollikon, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Krammer, Michael, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Vizepräsident des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Rauchenwarth (AT), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Karlovits, Thomas, österreichischer Staatsangehöriger, in Zug, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Stirnimann, Sonja, von Luzern, in Risch, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Wendt, Henriette Ohland, dänische Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Schiller, Uwe, von Schwerzenbach, in Schwerzenbach, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
    Lechartier, Pierre Antoine, von Bülach, in Bülach, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 200122/2020 - 22.01.2020
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004810942, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sunrise Communications Group AG, in Opfikon, CHE-343.774.206, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 224 vom 19.11.2019, Publ. 1004762217).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bonina, Giuseppe, von Basel, in Frick, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

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