Auskünfte zu Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation
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Über Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation
- Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation hat den Sitz in Zürich, ist in Liquidation und im Bereich «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen» tätig.
- Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation hat 6 Personen im Management.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 25.04.2023.
- Die gemeldete UID ist CHE-434.930.123.
- An derselben Adresse sind 32 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: "baiji.org" foundation, 4 DEV Consulting GmbH, alex renovation taicon.
Management (6)
neueste Vorstandsmitglieder
Amar Abbakar,
Gasm Elseed Elsadig,
Hamid Khatir,
Osman Ahmed,
Waleed Mohamed Suliman
neuste Zeichnungsberechtigte
Liquidator
Amar Abbakar,
Gasm Elseed Elsadig,
Hamid Khatir,
Osman Ahmed,
Waleed Mohamed Suliman
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.06.2015
Rechtsform
Verein
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.6.001.990-8
UID/MWST
CHE-434.930.123
Branche
Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen
Firmenzweck
Der Verein bezweckt primär die Führung eines nicht kommerziellen Kulturzentrums insbesondere für die in der Agglomeration Zürich bzw. in der Schweiz wohnhaften Angehörigen der sudanesischen Diaspora. Der Verein bietet eine Plattform für kulturelle Veranstaltungen und organisiert für ihre Mitglieder gesellschaftliche Anlässe. Danebst bemüht sich der Verein im Rahmen seiner personellen und finanziellen Kapazitäten, karitativ zugunsten von Bedürftigen und besonders verletzlichen Personengruppen im Sudan (Waisenkinder, Witwen, Binnenvertriebene) tätig zu sein. Der Verein verfolgt keine politischen Ziele.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005731180, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation, in Zürich, CHE-434.930.123, Verein (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2016, S.0, Publ. 3146609). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 25.01.2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.
Publikationsnummer: BH07-0000003602, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 27.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.
- Die Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- Bei der Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 25. Januar 2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
- Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.02.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36 Postfach
Publikationsnummer: BH07-0000003595, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.
- Die Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- Bei der Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 25. Januar 2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
- Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.02.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36 Postfach
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.