• Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.001.990-8
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    8 Jahre

    Umsatz in CHF

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    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

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    Auskünfte zu Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation

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    Über Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation

    • Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation hat den Sitz in Zürich und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen».
    • Die Organisation wurde am 22.06.2015 gegründet und hat 7 Personen im Management.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 25.04.2023. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Organisation ist im Handelsregister des Kantons ZH unter der UID CHE-434.930.123 eingetragen.
    • Es sind 323 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: "baiji.org" foundation, 2 Maler GmbH in Liquidation, 24h Keyservice GmbH in Liquidation.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

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    Der Verein bezweckt primär die Führung eines nicht kommerziellen Kulturzentrums insbesondere für die in der Agglomeration Zürich bzw. in der Schweiz wohnhaften Angehörigen der sudanesischen Diaspora. Der Verein bietet eine Plattform für kulturelle Veranstaltungen und organisiert für ihre Mitglieder gesellschaftliche Anlässe. Danebst bemüht sich der Verein im Rahmen seiner personellen und finanziellen Kapazitäten, karitativ zugunsten von Bedürftigen und besonders verletzlichen Personengruppen im Sudan (Waisenkinder, Witwen, Binnenvertriebene) tätig zu sein. Der Verein verfolgt keine politischen Ziele.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation

    SHAB 230425/2023 - 25.04.2023
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005731180, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation, in Zürich, CHE-434.930.123, Verein (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2016, S.0, Publ. 3146609). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 25.01.2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 230127/2023 - 27.01.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003602, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 27.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation Betroffene Organisation: Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation CHE-434.930.123 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 26.10.2022, 27.10.2022 und 28.10.2022 Verfügung:
    1. Die Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei der Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 25. Januar 2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
    3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.02.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 230126/2023 - 26.01.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003595, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation Betroffene Organisation: Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation CHE-434.930.123 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 26.10.2022, 27.10.2022 und 28.10.2022 Verfügung:
    1. Die Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei der Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 25. Januar 2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
    3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.02.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
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