• Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.001.990-8
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Der Verein bezweckt primär die Führung eines nicht kommerziellen Kulturzentrums insbesondere für die in der Agglomeration Zürich bzw. in der Schweiz wohnhaften Angehörigen der sudanesischen Diaspora. Der Verein bietet eine Plattform für kulturelle Veranstaltungen und organisiert für ihre Mitglieder gesellschaftliche Anlässe. Danebst bemüht sich der Verein im Rahmen seiner personellen und finanziellen Kapazitäten, karitativ zugunsten von Bedürftigen und besonders verletzlichen Personengruppen im Sudan (Waisenkinder, Witwen, Binnenvertriebene) tätig zu sein. Der Verein verfolgt keine politischen Ziele.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich
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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation

    SHAB 250815/2025 - 15.08.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006409355, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation, in Zürich, CHE-434.930.123, Verein (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2023, Publ. 1005731180). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 171/2016 - 05.09.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3033635, Handelsregister-Amt Zürich

    "EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 153b Abs. 1 HRegV :

    1. Der Verein Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich wird von Amtes wegen aufgelöst.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich, in Zürich, CHE-434.930.123, Verein (SHAB Nr. 120 vom 25.06.2015, Publ. 2228511). Name neu: Sudanesisch-Schweizerisches Kulturzentrum Zürich in Liquidation. Domizil neu: Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Ahmed, Osman, staatenlos, in Embrach, Präsident des Vorstandes und Kassier und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Zürich, Präsident des Vorstandes und Kassier mit Einzelunterschrift]; Avaresto, Simon Akela, staatenlos, in Zürich, Vizepräsident des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Abbakar, Amar, staatenlos, unbekannten Aufenthaltes, Mitglied des Vorstandes und Liquidator, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Kehrsatz, Mitglied des Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung]; Elsadig, Gasm Elseed, von Winterthur, in Winterthur, Mitglied des Vorstandes und Liquidator, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied des Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung]; Jamel, Bakht, staatenlos, in Pfungen, Mitglied des Vorstandes und Liquidator, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Zürich, Mitglied des Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung]; Khatir, Hamid, staatenlos, in Zürich, Mitglied des Vorstandes und Liquidator, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied des Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung]; Mohamed Suliman, Waleed, staatenlos, in Zürich, Mitglied des Vorstandes und Liquidator, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Dübendorf, Mitglied des Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung].
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 498.00 werden Osman Ahmed, staatenlos, in Embrach, Simon Akela Avaresto, staatenlos, in Zürich, Amar Abbakar, staatenlos, unbekannten Aufenthaltes, Gasm Elseed Elsadig, von und in Winterthur, Bakht Jamel, staatenlos, in Pfungen, Hamid Khatir, staatenlos, in Zürich, und Waleed Mohamed Suliman, staatenlos, in Zürich, unter solidarischer Haftung auferlegt und von Osman Ahmed bezogen.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Osman Ahmed, Simon Akela Avaresto, Amar Abbakar, Gasm Elseed Elsadig, Bakht Jamel, Hamid Khatir und Waleed Mohamed Suliman je mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.00 belegt.
    5. Die Beträge von CHF 598.00 betreffend Osman Ahmed (Eintragungsgebühren und Ordnungsbusse) und je CHF 100.00 betreffend Simon Akela Avaresto, Gasm Elseed Elsadig, Bakht Jamel, Hamid Khatir und Waleed Mohamed Suliman (Ordnungsbusse) werden nach der Eintragung in Rechnung gestellt. Betreffend Amar Abbakar ist die Ordnungsbusse einstweilen uneinbringlich.
    6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
    7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

    Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich
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