• Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.7.004.850-8
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
    Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
    Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
    Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
    Mehr erfahren
    preview

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos abrufen

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Auf dem Gelände des Hofgutes Gross-Schönthal in Langenbruck sowie in und um die Räumlichkeiten des ehemaligen Klosters Schönthal einen Erkundungsort für zeitgenössische Skulpturen und bildende Kunst zu errichten und zu betreiben. Dieser Ausstellungsort (Kirche) und diese Skulpturenlandschaft soll ein Werk-, Präsentations-, Informations- und Erlebnisort sein, der während vier Jahreszeiten für ein kulturinteressiertes Publikum offen steht. Die Stiftung bezweckt die nachhaltige Förderung von herausragendem künstlerischen Schaffen, das insbesondere in einer Beziehung mit der Natur steht. Daneben kann die Stiftung auf dem Gelände der Skulpturenlandschaft und an anderen Orten Anlässe künstlerischer, kultureller oder kulturpolitischer Natur veranstalten, namentlich in Form von Vorträgen, Führungen, Dokumentationen, öffentlichen Diskussionen und geselligen Anlässen im Zusammenhang mit dem Thema der zeitgenössisch bildenden Kunst. Sie kann eine Sammlung bildender zeitgenössischer Kunst und eine Bibliothek über solche Werke führen sowie eigene Editionen verlegen und verkaufen. Des weiteren kann sie Werke von zeitgenössischer bildender Kunst, insbesondere Skulpturen, ankaufen und verkaufen, eine Galerie betreiben oder Dritten den Betrieb einer Galerie in ihren Örtlichkeiten gestatten, Werkaufträge für solche Kunstobjekte erteilen und förderungswürdigen Künstlern Stipendien ausrichten sowie auf dem Ausstellungsgelände Einrichtungen zur Beherbergung und Bewirtung der Besucher betreiben, die der Begegnung, der Auseinandersetzung mit der Kunst und der Geselligkeit dienen. Die Stiftung kann auch Veranstaltungen Dritter, welche die vorgenannte Zweckbestimmung fördern, unterstützen und Publikationen herausgeben sowie Kunstwerke durch Leihgaben zeitweise anderen Institutionen oder Ausstellungen zur Verfügung stellen. In Ausnahmefällen kann sie ihre Sammlung an einen anderen Ort dem Publikum zugänglich machen, ausserdem Zweigstellen mit Ausstellungsbetrieb an anderen Orten eröffnen sowie, wenn der Ausstellungsbetrieb auf dem Gelände des Hofgutes Schönthal bzw. der ehemaligen Klosterkirche Schönthal durch fremde Einwirkung, wie z.B. behördliche Vorschriften, Naturereignisse, Enteignungen usw., nicht mehr in einer für das Publikum oder die Künstler attraktiven Art und Weise weitergeführt werden kann, den gesamten Ausstellungsbetrieb zeitweise oder dauernd an einen anderen Ort verlegen. Die Stiftung bezweckt auch die Erhaltung des Landwirtschaftsbetriebes Gross-Schönthal als Pachtbetrieb und kann, soweit es für die Erfüllung ihres Zweckes förderlich ist und sie über genügend Mittel zur Bestreitung der Kosten verfügt, Personal beschäftigen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    Straumann Treuhand AG
    Therwil 06.12.2013 20.02.2019
    Ramseier Treuhand AG
    Pratteln 30.04.2008 05.12.2013

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal

    SHAB 190221/2019 - 21.02.2019
    Kategorien: Löschung, Fusion

    Publikationsnummer: HR03-1004571938, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal, in Langenbruck, CHE-109.499.296, Stiftung (SHAB Nr. 206 vom 24.10.2016, Publ. 3123559). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die "STIFTUNG "EDITH MARYON" ZUR FÖRDERUNG SOZIALER WOHN- UND ARBEITSSTÄTTEN" (CHE-108.604.805 ), in Basel, über. Die Stiftung wird gelöscht.

    SHAB 181026/2018 - 26.10.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000000119, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    "Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB - 26.10.2018 Meldungsnummer: Kantone: BS, BL Publizierende Stelle: BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB), Eisengasse

  • 4051 Basel Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal mit STIFTUNG ""EDITH MARYON"" ZUR FÖRDERUNG SOZIALER WOHN- UND ARBEITSSTÄTTEN Übertragende Organisation: Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal CHE-109.499.296 Schönthalstrasse 158
  • Langenbruck Übernehmende Organisation: STIFTUNG ""EDITH MARYON"" ZUR FÖRDERUNG SOZIALER WOHN- UND ARBEITSSTÄTTEN CHE-108.604.805 Gerbergasse 30
  • Basel Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Stiftungen können gemäss Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 FusG innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Stiftung verlangen. Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder
    Rekurse: BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) Eisengasse 8, Postfach, 4001 Basel
  • Basel "

  • SHAB 181025/2018 - 25.10.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000000113, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    "Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB - 25.10.2018 Meldungsnummer: Kantone: BS, BL Publizierende Stelle: BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB), Eisengasse

  • 4051 Basel Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal mit STIFTUNG ""EDITH MARYON"" ZUR FÖRDERUNG SOZIALER WOHN- UND ARBEITSSTÄTTEN Übertragende Organisation: Stiftung Sculpture at Schoenthal im Kloster Schoenthal CHE-109.499.296 Schönthalstrasse 158
  • Langenbruck Übernehmende Organisation: STIFTUNG ""EDITH MARYON"" ZUR FÖRDERUNG SOZIALER WOHN- UND ARBEITSSTÄTTEN CHE-108.604.805 Gerbergasse 30
  • Basel Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Stiftungen können gemäss Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 FusG innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Stiftung verlangen.
    Anmeldestelle: BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) Eisengasse 8, Postfach, 4001 Basel
  • Basel "

  • Title
    Bestätigen