• Stephan Kölker Vincetis Consult

    GR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.814.249-1
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Stephan Kölker Vincetis Consult

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Unternehmensberatung Strategie und Marketing.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: Stephan Kölker Vincetis Consult

    SHAB 250509/2025 - 09.05.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006327894, Handelsregister-Amt Graubünden

    Stephan Kölker Vincetis Consult, in Samedan, CHE-351.616.058, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 72 vom 15.04.2024, Publ. 1006008928). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 250320/2025 - 20.03.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000005097, Handelsregister-Amt Graubünden

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 20.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur Verfügung nach Aufforderung nach Art. 934a Abs. 1 und 938 Abs. 2 OR, Stephan Kölker Vincetis Consult Betroffene Organisation: Stephan Kölker Vincetis Consult CHE-351.616.058 Cho d'Punt 10

  • Samedan Ausgangslage: Das unterzeichnete Amt erhielt Kenntnis, dass das Einzelunternehmen Stephan Kölker Vincetis Consult (CHE- 351.616.058), in Samedan, an der im Handelsregister eingetragenen Adresse an der Cho d'Punt 10, 7503 Samedan über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. Mit eingeschriebenem Brief vom 06.06.2024 wurde die Rechtseinheit gestützt auf Art.
  • Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) in Verbindung mit Art. 152a Handelsregisterverordnung (HRegV) aufgefordert, die Löschung oder eine neue Domiziladresse zur Eintragung im Handelsregister anzumelden bzw. zu belegen, dass die eingetragene Domiziladresse noch gültig ist. Das Schreiben konnte von der Schweizerischen Post nicht zugestellt werden, weshalb gestützt auf Art. 934a Abs. 1 OR eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgte (SHAB BH05-
  • vom 18.06.2024). Innert der 30-tägigen Frist ging dem Unterzeichneten Amt keine entsprechende Eingabe zu. Verfügung: Gestützt auf Art. 934a OR wird verfügt:
    1. Das Einzelunternehmen Stephan Kölker Vincetis Consult CHE- 351.616.058, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung gestützt auf Art. 938 Abs. 2 OR folgendes eingetragen: "" Stephan Kölker Vincetis Consult CHE- 351.616.058. Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.""
    3. Da die Gebühren voraussichtlich uneinbringlich sind, wird auf die Erhebung verzichtet (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister). Eintragungsgebühren: CHF 35.00, Verfahrensgebühren: CHF 100.00, Auslagen (inkl. Kosten der SHAB-Publ.) CHF 30.00, Total CHF 165.00.
    4. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 14b Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Obligationenrecht (EGzOR) in Verbindung mit Art. 942 des Obligationenrechts (OR) Berufung beim Kantonsgericht von Graubünden erhoben werden. Die Berufung ist innert 30 Tagen ab der Zustellung dieser Verfügung einzureichen. In der Berufungsschrift ist unter Beilage der angefochtenen Verfügung schriftlich und begründet anzugeben, welche Punkte angefochten und welche Änderungen beantragt werden. Verfügende Stelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden Ringstrasse 10 7000 Chur Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.04.2025

    Kontaktstelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10,
  • Chur "

  • SHAB 240927/2024 - 27.09.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000008489, Handelsregister-Amt Graubünden

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 27.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur Aufforderung nach Art. 934a Abs. 1 und 938 Abs. 2 OR, Stephan Kölker Vincetis Consult Betroffene Organisation: Stephan Kölker Vincetis Consult CHE-351.616.058 Cho d'Punt 10

  • Samedan Ergänzende rechtliche Hinweise: Das unterzeichnete Amt erhielt Kenntnis, dass das Einzelunternehmen Stephan Kölker Vincetis Consult (CHE- 351.616.058), in Samedan, an der im Handelsregister eingetragenen Adresse an der Cho d'Punt 10, 7503 Samedan über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. Mit eingeschriebenem Brief vom 06.06.2024 wurde die Rechtseinheit gestützt auf Art. 934a Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) in Verbindung mit Art. 152a Handelsregisterverordnung (HRegV) aufgefordert, die Löschung oder eine neue Domiziladresse zur Eintragung im Handelsregister anzumelden bzw. zu belegen, dass die eingetragene Domiziladresse noch gültig ist. Das Schreiben konnte von der Schweizerischen Post nicht zugestellt werden, weshalb gestützt auf Art. 934a Abs. 1 OR eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgte (SHAB BH05-
  • vom 18.06.2024). Innert der 30-tägigen Frist ging dem Unterzeichneten Amt keine entsprechende Eingabe zu. Gestützt auf Art. 934a OR wird verfügt:
    1. Das Einzelunternehmen Stephan Kölker Vincetis Consult CHE- 351.616.058, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung gestützt auf Art. 938 Abs. 2 OR folgendes eingetragen: "" Stephan Kölker Vincetis Consult CHE- 351.616.058. Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt."" 3. Da die Gebühren voraussichtlich uneinbringlich sind, wird auf die Erhebung verzichtet (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister). Eintragungsgebühren: CHF 35.00, Verfahrensgebühren: CHF 100.00, Auslagen (inkl. Kosten der SHAB-Publ.) CHF 30.00, Total CHF 165.00. 4. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 14b Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Obligationenrecht (EGzOR) in Verbindung mit Art. 942 des Obligationenrechts (OR) Berufung beim Kantonsgericht von Graubünden erhoben werden. Die Berufung ist innert 30 Tagen ab der Zustellung dieser Verfügung einzureichen. In der Berufungsschrift ist unter Beilage der angefochtenen Verfügung schriftlich und begründet anzugeben, welche Punkte angefochten und welche Änderungen beantragt werden. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.10.2024

    Kontaktstelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10,
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