• Stella Alpina Torbell GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-600.4.015.984-7
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    10 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Stella Alpina Torbell GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Stella Alpina Torbell GmbH in Liquidation

    • Stella Alpina Torbell GmbH in Liquidation hat den Sitz in Winterthur und ist in Liquidation. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Betreiben von Gastronomiebetrieben» tätig.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 04.12.2014.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 01.02.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-440.989.426.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Hotels, Restaurants und ähnlichen Betrieben; die Erbringung von Cateringdienstleistungen, das Eventmanagement sowie den Verkauf von Speisen und die mobile Verpflegung; sie kann Tätigkeiten und Beratungen im Bereich Marketing, Kommunikation, Organisation, Public Relations und Werbung anbieten und mit Waren aller Art handeln. Sie kann ausserdem Zweigniederlassungen in In- und Ausland errichten, Patent- und Lizenzgeschäfte tätigen, Grundstücke erwerben, verkaufen, erstellen, finanzieren und verwalten und sich an anderen Gesellschaften beteiligen und Vertretungen übernehmen und abgeben.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Stella Alpina Torbell GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Stella Alpina Torbell GmbH in Liquidation

    SHAB 01.02.2024
    Kategorien: Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005949471, Handelsregister-Amt Zürich

    Stella Alpina Torbell GmbH, in Winterthur, CHE-440.989.426, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 61 vom 28.03.2023, Publ. 1005710518).

    Firma neu:
    Stella Alpina Torbell GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 03.01.2024 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 240108/2024 - 08.01.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003458, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 08.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 08.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Stella Alpina Torbell GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Stella Alpina Torbell GmbH CHE-440.989.426 Burgstrasse 70

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird erkannt:
    1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Wülflingen-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ...
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen ab Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO230068 Entscheiddatum: 03.01.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
  • Winterthur

  • SHAB 231120/2023 - 20.11.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003351, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 20.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 20.05.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Stella Alpina Torbell GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Stella Alpina Torbell GmbH CHE-440.989.426 Burgstrasse 70

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird verfügt:
    1. ...
    2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin ein gültiges Domizil eintragen lässt. F9
    4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO230068 Entscheiddatum: 13.11.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
  • Winterthur

  • Trefferliste

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