• Spitex-wecare GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.080.321-1
    Branche: Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens

    Alter der Firma

    2 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Spitex-wecare GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Über Spitex-wecare GmbH in Liquidation

    • Spitex-wecare GmbH in Liquidation in Winterthur ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens». Spitex-wecare GmbH in Liquidation ist in Liquidation.
    • Spitex-wecare GmbH in Liquidation wurde am 14.03.2023 gegründet.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 05.06.2025.
    • Die UID der Firma lautet CHE-356.012.198.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens

    Firmenzweck

    Erbringung von Betreuungs- und Pflegedienstleistungen, von medizinischen Leistungen, von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, von Transportdiensten sowie Sozialberatungen; Handel mit Waren für den Pflegebereich sowie deren Import und Export, Verwaltung und Veräusserung von Patenten und Lizenzen sowie Grundstücken. Die Gesellschaft kann Wohngruppen betreuen und verwalten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Spitex-wecare GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Spitex-wecare GmbH in Liquidation

    SHAB 250605/2025 - 05.06.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006348499, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Spitex-wecare GmbH, in Winterthur, CHE-356.012.198, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 196 vom 09.10.2024, Publ. 1006149276).

    Firma neu:
    Spitex-wecare GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 08.05.2025 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 250509/2025 - 09.05.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004900, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 09.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 09.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Spitex-wecare GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Spitex-wecare GmbH CHE-356.012.198 Rümikerstrasse 34

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird erkannt:
    1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ...
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO250010-K_U Entscheiddatum: 08.05.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage Frist von 10 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
  • Winterthur

  • SHAB 250416/2025 - 16.04.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004812, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.04.2025 Öffentlich einsehbar bis: 16.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Spitex-wecare GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Spitex-wecare GmbH CHE-356.012.198 Rümikerstrasse 34

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird verfügt:
    1. ...
    2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO250010-K_Z01 Entscheiddatum: 03.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage Frist von 20 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
  • Winterthur

  • Trefferliste

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