Alter der Firma
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
06.04.2010
Löschung im Handelsregister
31.05.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Obfelden
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.042.315-2
UID/MWST
CHE-115.571.996
Branche
Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist die Erbrinrung von Veranstaltungen aller Art im Freizeitbereich. Sie kann Geschäfte vornehmen die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Speedfactory GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Speedfactory GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 4260405, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Speedfactory GmbH in Liquidation, in Obfelden, CHE-115.571.996, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 241 vom 11.12.2015, Publ. 2533691). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 14.05.2018 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 4238261, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Speedfactory GmbH, Muristrasse 4, 8912 Obfelden
- Datum des Schlusses: 14.05.2018
Konkursamt Affoltern 8910 Affoltern am Albis
Publikationsnummer: 2895665, Handelsregister-Amt Zürich
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- Schuldnerin: Speedfactory GmbH, Muristrasse 4, 8912 Obfelden
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Affoltern rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Affoltern: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Affoltern 8910 Affoltern
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