• SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-036.3.078.090-3
    Branche: Durchführung von Forschungen und Entwicklungen

    Eingetragen seit

    6 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    950'000

    Mitarbeiter

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    Aktive Marken

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    Auskünfte zu SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

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    Über SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG

    • SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG mit Sitz in Bern ist aktiv. SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG ist im Bereich «Durchführung von Forschungen und Entwicklungen» tätig.
    • Es sind 2 aktive Personen im Management eingetragen.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 03.11.2025 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Im Handelsregister ist die Firma SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG unter UID CHE-271.722.527 eingetragen.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: Consiliari Partners GmbH, Fercotrade AG, Genossenschaft Berchtolderkeller.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Durchführung von Forschungen und Entwicklungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Forschung und Entwicklung, Produktion und Vertrieb von medizinischen Geräten, Vorrichtungen und Software sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und technische Beratung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann, unter Beachtung der Lex Koller, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG

    SHAB 251103/2025 - 03.11.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001725, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 03.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 27.10.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: c/o Cadosch Rechtsanwälte AG, Muristrasse 60, 3006 Bern Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:

    1. Die SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] - [...] - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Mühlethaler, Gerichtspräsidentin Die Gerichtssekretärin: Ibishi Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz

    (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 4637) anzugeben.

    SHAB 250822/2025 - 22.08.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001634, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 18.08.2025 Gerichtsentscheid: SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: c/o Cadosch Rechtsanwälte AG, Muristrasse 60, 3006 Bern Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: [...] Die Gerichtspräsidentin verfügt:

    1. Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 30.04.2025 ist am 01.05.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
    2. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
    3. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
    4. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
    5. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
    6. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
    7. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Mühlethaler, Gerichtspräsidentin Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz

    (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 4637) anzugeben.

    SHAB 240813/2024 - 13.08.2024
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1006105309, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    SMTP TECHNOLOGY SWITZERLAND AG, in Bern, CHE-271.722.527, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 108 vom 06.06.2024, Publ. 1006049415).

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.

    Trefferliste

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