• Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation

    GR
    in Liquidation
    Jetzt Bonität prüfen Zur Timeline
    Jetzt Bonität prüfenBonität prüfen
    Handelsregister-Nr.: CH-350.4.007.416-9
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Eingetragen seit

    1 Jahr

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
    Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
    Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
    Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
    Mehr erfahren
    preview

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos abrufen

    Über Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation

    • Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation hat den Sitz in Ilanz und ist in Liquidation. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Sonstige Bautätigkeit» tätig.
    • Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation wurde am 18.06.2024 in das Handelsregister eingetragen.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 27.10.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Im Handelsregister ist die Firma Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation unter UID CHE-298.741.612 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt Projektierung, Vertrieb und Installation von Anlagen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie, Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Energieberatung und -Optimierung, Projektierung und Ausführung von Elektroinstallationen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Smart Infrastructure Capital GmbH
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation

    SHAB 251027/2025 - 27.10.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006467955, Handelsregister-Amt Graubünden

    Smart Infrastructure Capital GmbH, in Ilanz/Glion, CHE-298.741.612, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 119 vom 21.06.2024, Publ. 1006063848).

    Firma neu:
    Smart Infrastructure Capital GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 21.10.2025 hat der Einzelrichter SchKG des Regionalgerichts Surselva über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 21.10.2025, 11.15 Uhr, den Konkurs eröffnet;
    demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

    SHAB 251023/2025 - 23.10.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000055510, Handelsregister-Amt Graubünden

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 23.10.2025 Zusätzliche Publikationen: KABGR 24.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 23.10.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt der Region Surselva, Glennerstrasse 22a, 7130 Ilanz Vorläufige Konkursanzeige Smart Infrastructure Capital GmbH Schuldner: Smart Infrastructure Capital GmbH CHE-298.741.612 Städtlistrasse 8

  • Ilanz Datum der Konkurseröffnung: 21.10.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Kontaktstelle:
    Konkursamt der Region Surselva Glennerstrasse 22a Postfach 114
  • Ilanz

  • SHAB 251022/2025 - 22.10.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001708, Handelsregister-Amt Graubünden

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Surselva, Via Centrala 4, 7130 Ilanz Öffentliche Bekanntmachung - Zustellung Entscheid (Proz. Nr. 335-2025-87) Gerichtsentscheid: In der beim Regionalgericht Surselva hängigen Schuldbetreibungs- und Konkurssache der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Graubünden (Gläubigerin), gegen Smart Infrastructure Capital GmbH, Städtlistrasse 8, 7130 Ilanz (Schuldnerin), betreffend Konkursbegehren in der Betreibung Nr. 20250842 des Betreibungsamts Region Surselva, fällte das Gericht am 2

    1. Oktober 2025 folgenden Entscheid:
      1. Über die Smart Infrastructure Capital GmbH, Städtlistrasse 8, 7130 Ilanz, wird der Konkurs eröffnet. Zeitpunkt: Dienstag, 21. Oktober 2025, 11:15 Uhr
      2. Das Konkursamt Region Surselva wird mit der Durchführung des Konkurses beauftragt und ersucht, die erforderlichen Publikationen vorzunehmen.
      3. Die Verfahrenskosten im Betrage von CHF 200.00 gehen zulasten der Konkursmasse und sind vom Konkursamt Region Surselva dem Regionalgericht Surselva zu überweisen.
      4. Der vorliegende Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung mit Beschwerde beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, angefochten werden (Art. 174 SchKG i.V.m. Art. 319 ff. ZPO). Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art.
      5. Abs. 1 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gilt nicht. Betreibungsferien und Rechtsstillstand gemäss Art. 56 Ziff. 2 und 3 SchKG hemmen den Fristenlauf nicht, führen gegebenenfalls aber zu einer Verlängerung bis zum dritten Tag nach deren Ende (Art. 63 SchKG). Die Beschwerde ist in Papierform in je einem Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei oder elektronisch in einer anerkannten Form einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 130 und 131 ZPO). Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art.
      6. Abs. 3 ZPO). Die Beschwerdeschrift hat Anträge und eine Begründung zu enthalten. Der Konkursentscheid kann aufgehoben werden, wenn eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung vorliegt (Art. 320 ZPO). Die Parteien können neue Tatsachen geltend machen, wenn diese vor dem erstinstanzlichen Entscheid eingetreten sind (Art. 174 Abs. 1 SchKG). Gemäss Art. 174 Abs. 2 SchKG kann das Obergericht die Konkurseröffnung zudem aufheben, wenn der Schuldner bis zum Ablauf der Beschwerdefrist: A) seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft macht (wozu er einen aktuellen Betreibungsregisterauszug einzureichen und anhand geeigneter Beweismittel zu seiner finanziellen Situation darzulegen hat, wie er seine Schulden abzubauen und seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen gedenkt) und B) durch Urkunden beweist, dass inzwischen
        1. die Schuld, samt Zinsen und Kosten (einschliesslich derjenigen des Konkursgerichts und des Konkursamtes, sowie die Gerichts- und Parteikosten eines allfälligen Rechtsöffnungsverfahrens), getilgt ist;
        2. der geschuldete Betrag gemäss Ziffer 1 beim Obergericht zuhanden des Gläubigers hinterlegt ist; oder
        3. der Gläubiger auf die Durchführung des Konkurses verzichtet. Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Auf begründeten Antrag kann der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt werden (Art. 174 Abs. 3 SchKG).
        4. (Mitteilung) Da eine Zustellung an die Domiziladresse nicht möglich ist (Art. 141 Abs. 1 lit. b ZPO), erfolgt die Zustellung des Entscheids durch öffentliche Bekanntmachung. Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt (Art. 141 Abs. 2 ZPO). Eine schriftliche Ausfertigung des Entscheids kann beim Regionalgericht Surselva, Via Centrala 4, 7130 Ilanz/Glion, abgeholt werden. Ilanz/Glion, 21. Oktober 2025

        lic. iur. Arno Berther
        Einzelrichter in Zivilsachen (SchKG)

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

    Title
    Bestätigen