• SIWASAN Cenci

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.1.015.983-6
    Branche: Durchführen von kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu SIWASAN Cenci

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Durchführen von kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Herstellung von und Handel mit Kunst sowie Transporte und Kurier.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: SIWASAN Cenci

    SHAB 209/2017 - 27.10.2017
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3835619, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    SIWASAN Cenci, in Reinach (BL), CHE-140.613.161, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 137 vom 17.07.2012, Publ. 6772880). Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Das Einzelunternehmen wird im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 181/2017 - 19.09.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3758549, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung nach Art. 152 HRegV Verfügung betreffend Löschung von Einzelunternehmen

    1. Die nachfolgend genannten Einzelunternehmen haben die Geschäftstätigkeit aufgegeben und verfügen über kein Rechtsdomizil am Ort ihres Sitzes mehr. - Pizzeria Portocervo, Melo Duarte Almeida, in Frenkendorf (CHE-410.437.412) - Antonio Dienstleistungen, in Oberdorf BL (CHE-328.632.154) - Hanspeter Martin, in Oberwil BL (CHE-116.157.234) - Glanzmann Radio/Television, in Allschwil (CHE-107.880.432) - Rizzo Facility, in Reinach BL (CHE-349.328.489) - SIWASAN Cenci, in Reinach BL (CHE-140.613.161)
    2. Mit Aufforderung durch eingeschriebenen Brief vom 23. Mai
    3. 2. März 2017,
    4. Januar 2017 respektive 23. Dezember 2016 wurden die Einzelunternehmen aufgefordert die Löschung vorzunehmen, worauf aber keine Reaktion erfolgte.
    5. Deshalb wurde mit Publikation vom 9. August 2017 die Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen gemäss Art.
    6. HRegV, die Löschung anzumelden oder Einwendungen dagegen vorzubringen. Andernfalls würden die Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
    7. Das Handelsregisteramt erhielt innert der vorgegebenen Frist keine Rückmeldungen.
    8. Die Publikation der nachstehenden Verfügung im Sinne von Art. 152 HRegV erfolgt öffentlich, da eine anderweitige Zustellung der Verfügung nicht möglich ist. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Die Einzelunternehmen werden von Amtes wegen gemäss Art.
      2. Abs. 5 HRegV gelöscht.
      3. Es werden keine Gebühren erhoben.
      4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert
      5. Tagen ab Publikation gemäss § 16 Abs. 3 lit. b) EG OR beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16,
      6. Liestal, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen

      Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim

    SHAB 152/2017 - 09.08.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3686229, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung nach Art. 152 HRegV Das nachfolgend aufgeführte Einzelunternehmen hat die Geschäftstätigkeit aufgegeben. Auf die erste postalische Zustellung der Aufforderung zur Anmeldung der Löschung folgt nach unbenutztem Fristablauf die öffentliche Publikation der Aufforderung, wonach die Inhaberinnen oder Inhaber aufgefordert werden, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder Einwendungen dagegen vorzubringen. Andernfalls werden die Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht. Gegen säumige Anmeldungspflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen von CHF

  • bis CHF 500 aussprechen (Art. 943 OR). Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim ' Pizzeria Portocervo, Melo Duarte Almeida, in Frenkendorf (CHE-410.437.412) ' Antonio Dienstleistungen, in Oberdorf BL (CHE-328.632.154) ' Hanspeter Martin, in Oberwil BL (CHE-116.157.234) ' Glanzmann Radio/Television, in Allschwil (CHE-107.880.432)
    ' Rizzo Facility, in Reinach BL (CHE-349.328.489) ' SIWASAN Cenci, in Reinach BL (CHE-140.613.161)

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