Eingetragen seit
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-Aktive Marken
-Auskünfte zu SILVIC International AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
03.12.2014
Löschung im Handelsregister
19.09.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-170.3.039.261-0
UID/MWST
CHE-382.697.064
Branche
Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Vermittlung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen für Dritte, Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie Führen von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräussern, vermitteln und verwalten sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder errichten. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Transaktionen tätigen, welche mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- SILVIC International Ltd. in liquidation
- SILVIC International SA en liquidation
- SILVIC International Ltd.
- SILVIC International SA
- SILVIC International AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: SILVIC International AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006437651, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
SILVIC International AG in Liquidation, in Herisau, CHE-382.697.064, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 176 vom 12.09.2023, Publ. 1005836229).
Löschungsgrund:
Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005703144, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
SILVIC International AG, in Herisau, CHE-382.697.064, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 135 vom 14.07.2022, Publ. 1005520902).
Firma neu:
SILVIC International AG in Liquidation.
Uebersetzungen der Firma neu:
(SILVIC International SA en liquidation) (SILVIC International Ltd. in liquidation).
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 16.02.2023 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kaceli, Elton, von Herdern, in St. Gallen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.
Publikationsnummer: UV01-0000002149, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 17.02.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 17.08.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel SILVIC International AG Klagende Partei: --Beklagte Partei: SILVIC International AG CHE-382.697.064 Gossauerstrasse 17a
- Die SILVIC International AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-382.697.064, wird mit Wirkung ab Donnerstag, 16. Februar 2023, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 16.02.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.02.2023 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV3 22 319