Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Sigerist Tortechnik GmbH in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
09.05.2012
Löschung im Handelsregister
11.05.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Diessenhofen
Handelsregisteramt
TG
Handelsregister-Nummer
CH-290.4.017.508-8
UID/MWST
CHE-394.095.647
Branche
Sonstige Bautätigkeit
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Planung und Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Montage und Unterhalt von Industrietoren sowie aller damit verbundenen Tätigkeiten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Sigerist Tortechnik GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Sigerist Tortechnik GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3511785, Handelsregister-Amt Thurgau
- Schuldnerin: Sigerist Tortechnik GmbH, Basadingerstrasse 36, 8253 Diessenhofen
- Datum des Schlusses: 03.05.2017
Konkursamt des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld
Publikationsnummer: 3515541, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Sigerist Tortechnik GmbH in Liquidation, in Diessenhofen, CHE-394.095.647, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 95 vom 20.05.2015, Publ. 2161107). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid vom 03.05.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3083851, Handelsregister-Amt Thurgau
- Schuldnerin: Sigerist Tortechnik GmbH, Basadingerstrasse 36, 8253 Diessenhofen
- Auflagefrist Kollokationsplan: 10.10.2016 bis 31.10.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 10.10.2016 bis 20.10.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Frauenfeld, Zürcherstrasse 237a, 8501 Frauenfeld, gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind beim Obergericht des Kantons Thurgau in 8510 Frauenfeld einzureichen. Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten
Konkursamt geltend zu machen. Konkursamt des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld