• Sharely Schweiz AG in Liquidation

    ZG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.046.194-0
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Sharely Schweiz AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Sharely Schweiz AG in Liquidation

    • Sharely Schweiz AG in Liquidation ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug. Sharely Schweiz AG in Liquidation gehört zur Branche «Erbringen von IT-Dienstleistungen» und ist aktuell in Liquidation.
    • Das Management der Firma Sharely Schweiz AG in Liquidation besteht aus 0 Personen.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 02.08.2024 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die UID der Firma lautet CHE-434.205.370.
    • Es sind 59 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Aït Larbi Commerce, Asema Engineering AG, ASG Intermediate Association GmbH.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Der Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Betrieb von E-Business Plattformen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Internet. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann Patente, Marken, Lizenzen, Herstellungsverfahren und Immaterialgüterrechte erwerben, entwickeln, verwalten und verwerten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Sharely Schweiz Ltd. in liquidation
    • Sharely Schweiz SA en liquidation
    • Sharely Schweiz AG
    • Sharely Schweiz Ltd.
    • Sharely Schweiz SA
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Sharely Schweiz AG in Liquidation

    SHAB 240802/2024 - 02.08.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000042750, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZG 02.08.2024 Öffentlich einsehbar bis: 02.08.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Konkurspublikation/Schuldenruf Sharely Schweiz AG Schuldner: Sharely Schweiz AG CHE-434.205.370 ohne Domizil

  • Zug Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum des Auflösungsentscheids: 17.06.2024 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e)
    Ablauf der Frist: 02.09.2024 Kontaktstelle:
    Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

  • SHAB 240718/2024 - 18.07.2024
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens, Änderung am Kapital

    Publikationsnummer: HR02-1006088040, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Sharely Schweiz AG, in Zug, CHE-434.205.370, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 90 vom 10.05.2024, Publ. 1006028970).

    Firma neu:
    Sharely Schweiz AG in Liquidation.

    Uebersetzungen der Firma neu:
    (Sharely Schweiz SA en liquidation) (Sharely Schweiz Ltd. in liquidation).

    Aktien neu:
    1'000'000 Namenaktien zu CHF 0.10 [bisher: 1'000'000 vinkulierte Namenaktien zu CHF 0.10].

    Vinkulierung neu:
    Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Zug vom 17.06.2024, 10.00 Uhr, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 240718/2024 - 18.07.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000040401, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZG 18.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 18.07.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Vorläufige Konkursanzeige Sharely Schweiz AG Schuldner: Sharely Schweiz AG CHE-434.205.370 ohne Domizil

  • Zug Datum des Auflösungsentscheids: 17.06.2024 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese
    unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

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