Alter der Firma
2 JahreKapital in CHF
Kein Kapital bekanntAktive Marken
0Adresse
c/o Sielva Management SA
Gubelstrasse 11
6300 Zug
Auskünfte zu Shardeum Stiftung
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Shardeum Stiftung
- Shardeum Stiftung mit Sitz in Zug ist aktiv. Shardeum Stiftung ist im Bereich «Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen» tätig.
- Shardeum Stiftung hat 4 Personen im Management.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 05.09.2022.
- Die gemeldete UID ist CHE-430.365.394.
- 3G Sports AG, Aclass Equity AG, AJP Holding GmbH haben die gleiche Adresse wie Shardeum Stiftung.
Management (4)
neueste Stiftungsräte
Nischal Chakrapani Shetty,
Markus Felix Spillmann,
Omar Asifuddin Syed
neuste Zeichnungsberechtigte
Nischal Chakrapani Shetty,
Markus Felix Spillmann,
Omar Asifuddin Syed
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
14.04.2022
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Zug
Handelsregisteramt
ZG
Handelsregister-Nummer
CH-170.7.001.023-3
UID/MWST
CHE-430.365.394
Branche
Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen
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Die Stiftung bezweckt (i) die Entwicklung und die Förderung des Shardeum Ökosystems, (ii) die Schulung und Ausbildung im Bereich der Shardeum Technologie, (iii) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das Shardeum Netzwerk und deren Anwendungen, (iv) das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zu diesen Zwecken, und (v) die Unterstützung, Förderung oder Investition in andere Projekte/Unternehmen innerhalb des breiteren Blockchain Ökosystems. Zur Erfüllung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere: geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen direkt oder indirekt unterstützen und finanzieren; in die Entwicklung von für das Ökosystem relevanten Immaterialgüterrechten zu investieren; in der Öffentlichkeit das Shardeum Protokoll anpreisen und dieses schulen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Shardeum Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Shardeum Protokoll unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Shardeum Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und des Shardeum Ökosystems während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Shardeum Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Wadsack Zug AG | Zug | 21.04.2022 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Shardeum Foundation
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Shardeum Stiftung
Publikationsnummer: HR02-1005554361, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Shardeum Stiftung, in Zug, CHE-430.365.394, Stiftung (SHAB Nr. 77 vom 21.04.2022, Publ. 1005455119).
Aufsichtsbehörde neu:
Eidg. Departement des Innern, in Bern.
Publikationsnummer: HR01-1005455119, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Shardeum Stiftung (Shardeum Foundation), in Zug, CHE-430.365.394, c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
07.04.2022.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt (i) die Entwicklung und die Förderung des Shardeum Ökosystems, (ii) die Schulung und Ausbildung im Bereich der Shardeum Technologie, (iii) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das Shardeum Netzwerk und deren Anwendungen, (iv) das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zu diesen Zwecken, und (v) die Unterstützung, Förderung oder Investition in andere Projekte/Unternehmen innerhalb des breiteren Blockchain Ökosystems.
Zur Erfüllung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere:
geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen direkt oder indirekt unterstützen und finanzieren;
in die Entwicklung von für das Ökosystem relevanten Immaterialgüterrechten zu investieren;
in der Öffentlichkeit das Shardeum Protokoll anpreisen und dieses schulen;
digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten);
mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Shardeum Ökosystems in Kontakt treten;
erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen;
Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben;
Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Shardeum Protokoll unterstützen und bekannt machen;
Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces;
Unterstiftungen schaffen;
alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Shardeum Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und des Shardeum Ökosystems während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Shardeum Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
Eingetragene Personen:
Shetty, Nischal Chakrapani, indischer Staatsangehöriger, in Dubai (US), Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Spillmann, Markus Felix, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Syed, Omar Asifuddin, amerikanischer Staatsangehöriger, in Murphy (US), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wadsack Zug AG (CHE-109.364.928), in Zug, Revisionsstelle.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.