• SGH Montage GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.445.739-0
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu SGH Montage GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Ausführung von Industrie- und Baumontagen sowie Personalverleih; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • SGH Montage GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: SGH Montage GmbH in Liquidation

    SHAB 230816/2023 - 16.08.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005817748, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    SGH Montage GmbH in Liquidation, in Zurzach, CHE-491.068.117, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2022, Publ. 1005457689). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 09.08.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 230811/2023 - 11.08.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000031079, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 11.08.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 11.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 11.08.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Schluss des Konkursverfahrens SGH Montage GmbH Schuldner: SGH Montage GmbH CHE-491.068.117 Zürcherstrasse 42

  • Bad Zurzach Datum des Schlusses: 09.08.2023
    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
    /la

  • SHAB 220708/2022 - 08.07.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000027858, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 08.07.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 08.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 08.07.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Kollokationsplan und Inventar SGH Montage GmbH Schuldner: SGH Montage GmbH CHE-491.068.117 Zürcherstrasse 42

  • Bad Zurzach Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 28.07.2022 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Im vorgenannten Konkursverfahren liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan wegen Zulassung einer weiteren Forderung von CHF 359'392.00 in
    1. Klasse den beteiligten Gläubigern zur Einsichtnahme auf.

    Klagen auf Anfechtung des Nachtrags sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt
    betrachtet wird./la

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