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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
26.07.1996
Löschung im Handelsregister
15.05.2025
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Bauma
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.002.128-1
UID/MWST
CHE-108.510.937
Branche
Allgemeiner Hochbau
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt Bauarbeiten aller Art, insbesondere den Aus- und Umbau von Gebäuden und Liegenschaften, den Betrieb und den Unterhalt von Liegenschaften einschliesslich Vermietung, die Einfuhr, Ausfuhr und den Handel mit Waren aller Art sowie die Erbringung von entsprechenden Dienstleistungen im Bereich des Beschaffungsmanagements und die Ausführung von Gastronomie- und Barbetrieben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- SES Schoch Express Service GmbH
- Bezzera Express Service GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: SES Schoch Express Service GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006332146, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
SES Schoch Express Service GmbH in Liquidation, in Bauma, CHE-108.510.937, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 92 vom 12.05.2023, Publ. 1005744684). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005664215, Handelsregister-Amt Zürich
SES Schoch Express Service GmbH, in Bauma, CHE-108.510.937, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 149 vom 04.08.2022, Publ. 1005534607).
Firma neu:
SES Schoch Express Service GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 15.11.2022 hat das Bezirksgericht Pfäffikon die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV01-0000002082, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 06.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 06.12.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon ZH Entscheid betreffend Organisationsmangel SES Schoch Express Service GmbH Klagende Partei: Handelsregisteramt des Kanton Zürich Beklagte Partei: SES Schoch Express Service GmbH CHE-108.510.937 Unterdorfstrasse 32
- Der Antragsgegnerin wird eine einmalige Frist von 60 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen die Vorbringen des Handelsregisteramtes sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des hiesigen Einzelgerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet werden (Art. 939 Abs. 2 i.V.m. Art. 819 i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis OR).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin ein gültiges Rechtsdomizil eintragen lässt.
- Insbesondere an die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. - Bei Behebung des Mangels während des Fristenlaufs gemäss Disp.-Ziff. 1 dieser Verfügung wird das hiesige Einzelgericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren würde in der Folge wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Einzelgerichts beendet werden. Der Antragsgegnerin steht es frei, gegenüber dem hiesigen Einzelgericht spätestens innert 10 Tagen nach Behebung des Mangels zum Streitwert und zur Regelung der Kostenfolgen Stellung zu nehmen. Säumnis würde Verzicht auf Stellungnahme bedeuten. Praxisgemäss würde dann ein Streitwert von mindestens Fr. 30'000.- angenommen werden. Hat das Verhalten der Antragsgegnerin zur Einleitung des Verfahrens geführt, muss sie mit der Auferlegung der Gerichtskosten rechnen. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das hiesige Einzelgericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim hiesigen Einzelgericht ein schriftlich begründetes Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Für alle Fristen dieses Verfahrens gelten die gesetzlichen Fristenstillstände nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Mitteilungen Entscheiddatum: 05.08.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Pfäffikon Hörnlistrasse 55 8330 Pfäffikon ZH Frist: 60 Tage Ablauf der Frist: 05.11.2022
Kontaktstelle: Bezirksgericht Pfäffikon Hörnlistrasse 55