• sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.1.023.906-6
    Branche: Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

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    Sensitive Beratungen und Mediation im Bereich Kind, Eltern, Schule.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier

    SHAB 221214/2022 - 14.12.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005628095, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier, in Arlesheim, CHE-396.681.833, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 204 vom 22.10.2019, Publ. 1004742521). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 221021/2022 - 21.10.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003402, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 21.10.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim Verfügung nach Art. 153 HRegV, sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier Betroffene Organisation: sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier CHE-396.681.833 Stollenrain 10

  • Arlesheim Ausgangslage:
    1. Das aufgeführte Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar.
    2. Mit unzustellbarem Einschreiben vom 21.07.2022 und mit Publikationen im SHAB vom 29.08./30.08./31.08.2022 ist das Einzelunternehmen aufgefordert worden, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden.
    3. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das aufgeführte Einzelunternehmen wird unter Streichung des Rechtsdomizils von Amtes wegen gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
      4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofstrasse 16, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft Domplatz 13
      5. Arlesheim Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.11.2022

      Kontaktstelle: Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft Bahnhofstrasse 16
    4. Liestal

  • SHAB 220831/2022 - 31.08.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000008387, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 31.08.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 29.08.2022, 30.08.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim Aufforderung eines Einzelunternehmens, sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: sensitiv Beratungen, Chr. Bächer-Hofmeier CHE-396.681.833 Stollenrain 10 4144 Arlesheim Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 30.09.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13,
  • Arlesheim

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