• Senn & Co., Nachfolger Streit & Co. in Liquidation

    BE
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-035.2.014.204-5
    Branche: Gerüstbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Senn & Co., Nachfolger Streit & Co. in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gerüstbau

    Firmenzweck

    Bedachungen, Renovation von Bauten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Senn & Co., Nachfolger Streit & Co.
    • Senn & Co
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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Senn & Co., Nachfolger Streit & Co. in Liquidation

    SHAB 250717/2025 - 17.07.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006387056, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Senn & Co., Nachfolger Streit & Co. in Liquidation, in Bern, CHE-105.890.678, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 10.07.2023, Publ. 1005790902). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Rechtseinheit in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 03.05.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005737581, Handelsregister-Amt Bern

    Senn & Co., Nachfolger Streit & Co., in Bern, CHE-105.890.678, Kommanditgesellschaft (SHAB Nr. 158 vom 20.08.2003, S.3, Publ. 1136636).

    Firma neu:
    Senn & Co., Nachfolger Streit & Co. in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 11.04.2023 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 25.04.2023 um 24.00 Uhr gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 230412/2023 - 12.04.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000841, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 12.04.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 11.04.2023 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren Senn & Co., Nachfolger Streit & Co., kein Rechtsdomizil, Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Der Gerichtspräsident entscheidet:

    1. Die Senn & Co., Nachfolger Streit & Co. wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die Senn & Co., Nachfolger Streit & Co. analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Huber Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.

    Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
    rechtsverkehr.html).

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