• Sempione Fashion AG in Liquidation

    SZ
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-130.0.005.967-1
    Branche: Handel (Bekleidung)

    Meldungen

    SHAB 240201/2024 - 01.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000039227, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 01.02.2024 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 02.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 01.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Die Gläubiger können ab dem
    1. Februar 2024 bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Nachtrag Nr. 6 zum Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf +41 (0)44 257 20 00). Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 21.02.2024 Auflagestelle: Holenstein Brusa AG Utoquai 29/ 31
    2. Zürich Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Klagen auf Anfechtung des Nachtrages Nr. 6 zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Postfach
    3. 8832 Wollerau, anhängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag Nr. 6 zum Kollokationsplan rechtskräftig. Bemerkungen: Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1), 14. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 2), 15. September 2022 (Nachtrag Nr. 3) , 4. Oktober 2022 (Nachtrag Nr. 4)

    und 16. Dezember 2022 (Nachtrag Nr. 5) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich erledigter Klage und nachträglicher Forderungsanmeldungen ergänzt und neu (als
    Nachtrag Nr. 6) aufgelegt.

  • SHAB 230127/2023 - 27.01.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK05-0000000186, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Verteilungsliste und Schlussrechnung Publikationsdatum: SHAB, KABZH 27.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 27.01.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Verteilungsliste und Schlussrechnung Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Angaben zur Auflage: Die Verteilungsliste der ersten Abschlagszahlung für Gläubiger der Ersten und Zweiten Klasse sowie für Gläubiger mit pfandgesicherten Forderungen liegen beim Konkursamt Höfe und bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Holenstein Brusa Ltd, zur Einsicht auf (Voranmeldung notwendig). Die Gläubiger wurden mit Gläubigerzirkular Nr. 6 über die Auflage der Verteilungsliste informiert. Rechtliche Hinweise: Die Schlussrechnung und die Verteilungsliste liegen zur Einsicht auf. Die Gläubiger und andere interessierte Parteien erhalten innert der angegebenen Frist die Gelegenheit, Einwendungen zur Schlussrechnung und Verteilungsliste bei der Kontaktstelle schriftlich vorzubringen. Soweit keine Beschwerde eingereicht wird, erfolgt die Schlusszahlung wie in der endgültigen Verteilungsliste vorgesehen. Publikation nach SchKG Art. 263. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 06.02.2023 Kontaktstelle: Konkursamt Höfe Verenastrasse 4b
  • Wollerau Tel. 044 786 73 15 Holenstein Brusa Ltd
    Utoquai 29/31
  • Zürich
    Tel. 044 257 20 00

  • SHAB 221216/2022 - 16.12.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000030911, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 16.12.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.12.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Die Gläubiger können ab dem 16. Dezember 2022 bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Nachtrag Nr. 5 zum Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf +41 (0)44 257 20 00). Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 05.01.2023 Auflagestelle: Holenstein Brusa AG Utoquai 29/ 31
  • Zürich Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Klagen auf Anfechtung des berichtigten Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der berichtigte Kollokationsplan rechtskräftig. Bemerkungen: Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1), 14. Oktober 2021
    (Nachtrag Nr. 2), 15. September 2022 (Nachtrag Nr. 3) und 4. Oktober 2022 (Nachtrag Nr. 4) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich vergleichsweise erledigter Klage
    ergänzt und neu (als Nachtrag Nr. 5) aufgelegt.

  • SHAB 221004/2022 - 04.10.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000029392, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 04.10.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 04.10.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Die Gläubiger können ab dem 4. Oktober 2022 bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich in den Nachtrag Nr. 4 zum Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf +41 (0)44 257 20 00). Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 24.10.2022 Auflagestelle: Holenstein Brusa Ltd Ausseramtliche Konkursverwaltung im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation Utoquai 29/ 31
  • Zürich Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Klagen auf Anfechtung des berichtigten Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der berichtigte Kollokationsplan rechtskräftig. Bemerkungen: Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1), 14. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 2) und 15. September 2022 (Nachtrag Nr. 3) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich Forderungseingaben ergänzt und neu aufgelegt. Erste Klasse: Die Kollokationsverfügung 1.0031-5a (III) von September 2022 wurde innert der
    Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung Nr. 1.0031-5b (IV) ersetzt, so dass ein um brutto CHF 1'070.94 höherer Betrag in der ersten Klasse
    zugelassen wird.

  • SHAB 220915/2022 - 15.09.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000029055, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 15.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 15.09.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Kollokationsplan und Inventar Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Die Gläubiger können ab dem 15. September 2022 bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich in den berichtigten Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf +41 (044 257 20 00). Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 05.10.2022 Auflagestelle: Holenstein Brusa Ltd Ausseramtliche Konkursverwaltung im Konkurs über die Sempione Fashion AG in Liquidation Utoquai 29/ 31
  • Zürich Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Klagen auf Anfechtung des berichtigten Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der berichtigte Kollokationsplan rechtskräftig. Bemerkungen: Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1) und 14. Oktober
  • (Nachtrag Nr. 2) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich verspäteter
    Forderungseingaben ergänzt und neu aufgelegt.

  • SHAB 211224/2021 - 24.12.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK10-0000001429, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB, KABZH 24.12.2021 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 24.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.12.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Zweite Gläubigerversammlung: 19.01.2022, 14.00 Uhr, online Die Versammlung erfolgt zufolge der aktuellen pandemischen Lage und basierend auf den geltenden Covid-Regelungen ausschliesslich online. Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger hat eine Einladung mit einem Zugangscode erhalten. Für Gläubiger:innen, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt Höfe als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort bzw. einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet haben. Die Akten können vom 30. Dezember 2021 bis 18. Januar 2022 in den Büroräumlichkeiten der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, nach telefonischer Voranmeldung (044 257 20 00) und unter Einhaltung der geltenden Covid-Regelungen eingesehen werden. Mit der zweiten Gläubigerversammlung wird beantragt:
  • Holenstein Brusa Ltd sei als ausseramtliche Konkursverwaltung zu bestätigen.
  • Die strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 2 lit. a bis lit. i der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, seien durch die Konkursmasse weiterzuverfolgen.
  • Auf die Weiterverfolgung der strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 3 lit. a und lit. b der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, sei durch die Konkursmasse zu verzichten.
  • Es sei die ausseramtliche Konkursverwaltung zu ermächtigen, einen Vergleich mit den Insolvenzverwaltern der Charles Vögele (Netherlands) B.V. abzuschliessen, sofern die im Insolvenzverfahren der Charles Vögele (Netherlands) B.V. zu kollozierende Forderung ohne Rangrücktritt mindestens EUR 3 Mio. beträgt. Zirkularbeschlüsse Sollte die zweite Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein, gelten die Anträge als angenommen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger:innen bis zum 1
    1. Februar 2022 schriftlich bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung (Art. 255a Abs. 1 SchKG). Abtretung Rechtsansprüche gemäss Art. 260 SchKG Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung der Verteidigungsrechte in jenen vorstehenden aufgeführten Verfahren (vorliegend Ziff. 3 lit. a und lit. b) zu verlangen, in welchen die Gesamtheit der Gläubigerschaft auf die Fortführung der Verfahren verzichtet (Art. 260 SchKG). Begehren um Abtretung solcher Ansprüche können (mit genauer Bezeichnung der Ansprüche) an der Versammlung selbst oder spätestens binnen zehn Tagen nach ihrer Abhaltung, bzw. innert der vorstehend genannten Frist, sofern die Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte (Datum, Poststempel der schweizerischen Post bzw. im Ausland

    kann die Frist auch mit Übergabe an eine schweizerische Botschaft gewahrt werden), bei der unterzeichnenden ausseramtlichen Konkursverwaltung schriftlich gestellt werden. Das Recht, die Abtretung zu verlangen, gilt als verwirkt, wenn diese Frist nicht
    eingehalten wird.

  • SHAB 211014/2021 - 14.10.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000022555, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 14.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.10.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Die Gläubiger können ab dem 14. Oktober 2021 bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich in den Nachtrag Nr. 2 zum Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf +41 (0)44 257 20 00). Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.11.2021 Auflagestelle: Holenstein Brusa Ltd Ausseramtliche Konkursverwaltung im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation Utoquai 29/ 31
  • Zürich Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Klagen auf Anfechtung des Nachtrages Nr. 2 zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag Nr. 2 zum Kollokationsplan rechtskräftig. Bemerkungen: Erste Klasse: Die Kollokationsverfügungen 1.0029-0, 1.0113-0, 1.0122-0, 1.0137-0, 1.0138-0, 1.0173-
  • 1.0193-0, 1.0225-0, 1.0226-0, 1.0413-0, 1.0444-0, 1.0456-0, 1.0465-0, 1.0535-0, 1.0568-0, 1.0724-0 und 1.0737-0 vom September 2021 wurden innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neuen Kollokationsverfügungen 1.0029-0a, 1.0113-0a, 1.0122-0a, 1.0137-0a, 1.0138-0a, 1.0173-0a, 1.0193-0a, 1.0225-0a, 1.02260a, 1.0413-0a, 1.0444-0a, 1.0456-0a, 1.0465-0a, 1.0535-0a, 1.0568-0a, 1.0724-0a und 1.0737-0a ersetzt. Kollokationsverfügungen 1.0031-3a und 1.0031-4a wurden neu erlassen. Ein um CHF 3'567.37 höherer Betrag in der ersten Klasse wird zugelassen. Zweite Klasse: Die Kollokationsverfügung 2.0001-1a wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung 2.0001-1b ersetzt, so dass ein um CHF 28.90 höherer Betrag in der zweiten Klasse zugelassen wird.
    Allgemein: Betreffend diese Forderungen (und nur betreffend diese Forderungen) liegt nunmehr
    der Nachtrag Nr. 2 zum Kollokationsplan auf.

  • SHAB 211012/2021 - 12.10.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000022411, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 12.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.10.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Die Gläubiger können ab dem 12. Oktober 2021 bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich in den Nachtrag Nr. 1 zum Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf +41 (0)44 257 20 00). Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 01.11.2021 Auflagestelle: Holenstein Brusa Ltd Ausseramtliche Konkursverwaltung im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation Utoquai 29/ 31
  • Zürich Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Klagen auf Anfechtung des Nachtrages Nr. 1 zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag Nr. 1 zum Kollokationsplan rechtskräftig. Bemerkungen: Pfandgesicherte Forderungen: Die Kollokationsverfügungen 0.0001-0, 0.0003-0, 0.0004-0, 0.0005-0 und 0.0012-0 vom September 2021 wurden innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neuen Kollokationsverfügungen Nr. 0.0001-0a, 0.0003-0a, 0.0004-0a, 0.0005-0a und 0.0012-0a ersetzt. Die Summe der kollozierten pfandgesicherten Forderungen bleibt unverändert. Nur die Pfandobjekte wurden angepasst. Zweite Klasse: Die Kollokationsverfügung 2.0001-1 vom September 2021 wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung Nr. 2.0001-1a ersetzt, so dass ein um CHF 186.00 tieferer Betrag in der zweiten Klasse zugelassen wird. Dritte Klasse: Die Kollokationsverfügung zugunsten von Gläubiger ID 1135 wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung 3.0112-1a ersetzt. Die Kollokationsverfügung 3.0059-0 vom September 2021 wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung 3.0059-0a ersetzt, so dass ein um CHF 27.00 höherer Betrag in der dritten Klasse zugelassen wird.
    Allgemein: Betreffend diese Forderungen (und nur betreffend diese Forderungen) liegt nunmehr
    der Nachtrag Nr. 1 zum Kollokationsplan auf.

  • SHAB 210924/2021 - 24.09.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000022054, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 24.09.2021 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 24.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation Schuldner: Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Die Berechtigten können bei der ausseramtlichen Konkursveraltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf +41 (0)44 257 20 00). Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.10.2021 Auflagestelle: Holenstein Brusa Ltd Ausseramtliche Konkursverwaltung im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation Utoquai 29/ 31
  • Zürich Kontaktstelle für Klage und Anfechtung:
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136,
  • Wollerau,anhängig zu machen.
    Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig.

  • SHAB 210924/2021 - 24.09.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK10-0000001327, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB, KABZH 24.09.2021 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 24.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich Freihandverkauf und Abtretung gemäss Artikel 260 SchKG Sempione Fashion AG in Liquidation CHE-105.900.259 Gwattstrasse

  • Pfäffikon SZ Freihandverkauf Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG Im Konkursverfahren über Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Freihandverkauf von anfangs September 2021 die freihändige Veräusserung von 84 vinkulierte Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG, Brugg, mit einem Nominalwert von je CHF 1'000.00. Die vorstehend erwähnten Vermögenswerte werden P.P. zu einem Verkaufspreis von CHF 223'440.00 veräussert. Die Gläubiger und Drittinteressenten haben gemäss Artkel 256 Absatz 3 SchKG der ausseramtlichen Konkursverwaltung höhere Angebote zu unterbreiten. Das Gebot ist schriftlich (mit Unterschrift und Finanzierungsnachweis [Bankgarantie oder Finanzierungszusage einer Schweizer Bank oder Hinterlegung bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung oder andere gleichwertige Finanzierungsnachweise]) bis zum 20. Oktober 2021 einzureichen. Das Gebot muss den Kaufpreis um mindestens CHF 20.00 pro Aktie, also CHF 1'680.00 insgesamt, überbieten. Weitere Informationen zum Verkauf sind dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom September
  • zu entnehmen. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurssempionefashion.ch einsehen. Rechtsmittel Dieser Verwertungsakt bzw. diese Freihandverkaufsverfügung kann durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 24. September 202
    1. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar. Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der ausseramtlichen Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (; cc: und ) zur Kenntnis zu bringen. *** Abtretung Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung (i) diverser Forderungen gemäss Ziff. 4.1 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, (ii) der Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Ziff. 4.2 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021 und (iii) der verrechneten Ansprüche gemäss Ziff. 4.3 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 20. Oktober 2021 schriftlich dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung bis zum 20. Oktober 2021 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen. Weitere Informationen zur Abtretung können dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom

    September 2021 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter
    www.konkurs-sempionefashion.ch einsehen.

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