• Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.002.044-2
    Branche: Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Alter der Firma

    9 Jahre

    Umsatz in CHF

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    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

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    Auskünfte zu Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Über Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation

    • Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation hat den Sitz in Geroldswil und ist in Liquidation. Sie ist ein Verein und in der Branche «Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen» tätig.
    • Die Organisation wurde am 19.11.2015 gegründet und hat 0 Personen im Management.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 02.12.2024.
    • Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-423.437.663.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Der SHPV ist ein Fachverband gemäss Art. 60ff. ZGB, bestehend aus Firmen und Einzelpersonen, welche sich beruflich mit der Pflege von Hunden, Katzen und Kleintieren befassen. Insbesondere betrifft dies die Pflege von Fell, Ohren, Zähnen und Krallen. Der Verband gibt sich ein Leitbild. Zur Erreichung des Zwecks hat der Verband insbesondere folgende Aufgaben: a) Förderung der Aus- und Weiterbildung von Hundecoiffeusen zur Erhaltung des Berufsstandes; b) Ansprechpartner des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie anderer Amtsstellen, der kantonalen Berufsbildungsbehörden, u.s.w. ; c) Übernahme von Leistungsaufträgen, die der Staat den Berufsorganisationen überträgt.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Schweizer Hundepflege Verband SHPV
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation

    SHAB 241202/2024 - 02.12.2024
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1006192030, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation, in Geroldswil, CHE-423.437.663, Verein (SHAB Nr. 31 vom 14.02.2020, Publ. 1004830257). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 24.07.2024 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 240725/2024 - 25.07.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004584, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 25.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m. Art.

  • Abs. 1 HRegV, Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation Betroffene Organisation: Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation CHE-423.437.663 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Geroldswil Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 05.06.2024 Verfügung:
    1. Die Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei der Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsre-gister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 24.07.2024 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht ge-löscht werden.».
    3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Ver-fügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Fol-gendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend ge-macht wurde.».
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Mili-tärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Be-schwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die ange-rufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizule-gen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 26.08.2024 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 240605/2024 - 05.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000008349, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 05.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert
  • Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.07.2024 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Aviation Personal Services GmbH in Liquidation (CHE-110.352.547), in Zürich - Fontana tvlift GmbH (CHE-380.314.731), in Hombrechtikon - Schweizer Hundepflege Verband (SHPV) in Liquidation (CHE-423.437.663), in Geroldswil - Corazón Vinothek & Wine Bar GmbH (CHE-394.523.471), in Zürich - ADEC GmbH (CHE-471.995.138), in Opfikon
    - BitBrain Global GmbH (CHE-359.748.976), in Zürich - Galerati Trio GmbH (CHE-304.155.525), in Kloten
    - Terrbau Terr- und Bauinvest AG (CHE-100.127.581), in Regensdorf

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