Alter der Firma
-Umsatz in CHF
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
10.10.2000
Löschung im Handelsregister
18.05.2018
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Baden
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.3.021.826-5
UID/MWST
CHE-105.661.735
Branche
Sonstige Bautätigkeit
Firmenzweck
Vornahme sämtlicher Arbeiten im Bereich Erdbau, Tiefbau sowie Stassenbau, Ausführung von Arbeiten in Spritzbeton, Ausführung sämtlicher Logistik wie insbesondere Vornahme von Transporten aller Art, Beratung im Tiefbausektor, sowie Planung und Ausführung von Generalunternehmungsaufträgen; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Filialen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Schilling Bau AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Schilling Bau AG in Liquidation
Publikationsnummer: 4237551, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Schilling Bau AG in Liquidation, in Baden, CHE-105.661.735, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 125 vom 02.07.2014, Publ. 1587621). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 07.05.2018 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 4235709, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: Schilling Bau AG, Husmatt 2, 5405 Baden-Dättwil
- Datum des Schlusses: 07.05.2018
- Bemerkungen: /SA
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden 5402 Baden
Publikationsnummer: 3375955, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: Schilling Bau AG, Husmatt 2, 5405 Baden-Dättwil
- Auflagefrist Kollokationsplan: 03.03.2017 bis 23.03.2017
- Anfechtungsfrist Inventar: 03.03.2017 bis 13.03.2017
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen beim Gerichtspräsidium Baden anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./SA
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden 5402 Baden