• RW Video Roland Wagner

    SG
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    Handelsregister-Nr.: CH-320.1.041.898-3
    Branche: Produktion, Verleih und Vertrieb von Filmen

    Alter der Firma

    28 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

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    Aktive Marken

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    Auskünfte zu RW Video Roland Wagner

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    Bonitätsauskunft

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    Über RW Video Roland Wagner

    • RW Video Roland Wagner aus St. Gallen ist im Bereich «Produktion, Verleih und Vertrieb von Filmen» tätig und aktiv.
    • RW Video Roland Wagner wurde am 09.01.1997 gegründet.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 06.04.2017.
    • Die im Handelsregister SG eingetragene UID lautet CHE-108.593.136.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Produktion, Verleih und Vertrieb von Filmen

    Firmenzweck

    Videoproduktionen für Industrie und Gewerbe sowie Handel mit Waren aller Art.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • RW Video Wagner Roland
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: RW Video Roland Wagner

    SHAB 68/2017 - 06.04.2017
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3450433, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    RW Video Roland Wagner, in St. Gallen, CHE-108.593.136, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 37 vom 22.02.2007, S. 12, Publ. 3790986). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 27/2017 - 08.02.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3335819, Handelsregister-Amt St. Gallen

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gem. Art. 153b HRegV betreffend Löschung infolge fehlendem Rechtsdomizil Es fällt in Betracht: Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: ' RW Video Roland Wagner (CHE-108.593.136), in St. Gallen

    1. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 5. Dezember
    2. und Publikation im SHAB vom 13. Dezember 2016 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Das Amt für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art. 153b Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Kantonsgericht Kanton St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, angefochten werden (Art. 153b HRegV i.V.m. Art. 165 HRegV).

      Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister Kanton St.Gallen

    SHAB 246/2016 - 19.12.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3229113, Handelsregister-Amt St. Gallen

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen. Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister,

  • St.Gallen ' RW Video Roland Wagner (CHE-108.593.136), in St. Gallen

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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