Auskünfte zu RPI Schierghofer International GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Schongau (DE), Zweigniederlassung Kreuzlingen
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Über RPI Schierghofer International GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Schongau (DE), Zweigniederlassung Kreuzlingen
- RPI Schierghofer International GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Schongau (DE), Zweigniederlassung Kreuzlingen hat den Sitz in Kreuzlingen und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Treuhändische Dienstleistungen».
- Das Management der Firma RPI Schierghofer International GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Schongau (DE), Zweigniederlassung Kreuzlingen besteht aus 2 Personen.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 02.06.2025.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons TG unter der UID CHE-454.668.394 eingetragen.
- An derselben Adresse sind 14 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Ascendion Engineering Solutions Switzerland GmbH, Circana Switzerland GmbH, Company Consult Giuffredi.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.05.2025
Rechtsform
Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland
Rechtssitz der Firma
Kreuzlingen
Handelsregisteramt
TG
Handelsregister-Nummer
CH-440.9.042.916-7
UID/MWST
CHE-454.668.394
Branche
Treuhändische Dienstleistungen
Firmenzweck
1. Der Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten sowie das Halten von Anteilen an Steuerberatungsgesellschaften. 2. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. 3. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. 4. Die Gesellschaft hat an ihrem Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. 5. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.Weitere Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: RPI Schierghofer International GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Schongau (DE), Zweigniederlassung Kreuzlingen
Publikationsnummer: HR01-1006346030, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
RPI Schierghofer International GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Schongau (DE), Zweigniederlassung Kreuzlingen, in Kreuzlingen, CHE-454.668.394, Schlossweg 5, 8280 Kreuzlingen, ausländische Zweigniederlassung (Neueintragung).
Identifikationsnummer Hauptsitz:
HRB 297273.
Firma Hauptsitz:
RPI Schierghofer International GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
Rechtsform Hauptsitz:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht.
Hauptsitz:
Schongau (DE).
Registrierung Hauptsitz:
04.11.2024.
Kapital Hauptsitz:
EUR 25'000.00;
Liberierung: EUR 25'000.00.
Angaben zur Zweigniederlassung:
Zweck: 1. Der Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten sowie das Halten von Anteilen an Steuerberatungsgesellschaften. 2. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. 3. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. 4. Die Gesellschaft hat an ihrem Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen;
insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. 5. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
Eingetragene Personen:
Rosendahl, Anke, deutsche Staatsangehörige, in Kreuzlingen, Leiterin der Zweigniederlassung, mit Einzelunterschrift;
Schierghofer, Johannes Richard, deutscher Staatsangehöriger, in Apfeldorf (DE), mit Einzelunterschrift.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.