• Reconsa AG in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.005.336-4
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    41 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    50'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Reconsa AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Reconsa AG in Liquidation

    • Reconsa AG in Liquidation aus Rothrist ist im Bereich «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen» tätig und in Liquidation.
    • Das Management der am 05.12.1983 gegründeten Firma Reconsa AG in Liquidation besteht aus einer Person.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 23.06.2021. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-101.466.666.
    • An der gleichen Adresse wie Reconsa AG in Liquidation sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Agha Autowerkstatt, STREBELWERK GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sowie Verwaltung, Kauf und Verkauf von Immobilien; kann Filialen gründen und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (4)
    Name Ort Seit Bis
    Pyrateam Treuhand AG
    Rothrist 14.05.2014 19.11.2014
    Arttreuhand AG
    Kriens 23.12.2010 19.02.2013
    KPMG AG
    Aarau 29.11.2006 19.07.2009

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Reconsa AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Reconsa AG in Liquidation

    SHAB 23.06.2021
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005226201, Handelsregister-Amt Aargau

    Reconsa AG, in Rothrist, CHE-101.466.666, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 50 vom 12.03.2021, Publ. 1005122775).

    Firma neu:
    Reconsa AG in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 15.06.2021 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 15.06.2021, 08.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

    SHAB 210618/2021 - 18.06.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000015243, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 18.06.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 18.06.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 18.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Zofingen, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden Vorläufige Konkursanzeige Reconsa AG Schuldner: Reconsa AG CHE-101.466.666 Industrieweg 18

  • Rothrist Datum der Konkurseröffnung: 15.06.2021 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Ergänzende rechtliche Hinweise: Die Schuldnerin ist Inhaberin der Liegenschaft GB Rothrist / 1562. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
    hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./rv

  • SHAB 210521/2021 - 21.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000001946, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.05.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 21.11.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Entscheid betreffend Organisationsmangel Reconsa AG Klagende Partei: Rivella Aktiengesellschaft Beklagte Partei: Reconsa AG CHE-101.466.666 Industrieweg 18

  • Rothrist Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Entscheid vom 20. Mai 2021 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiberin Näf Gesuchstellerin Rivella Aktiengesellschaft, Neue Industriestrasse 10, 4852 Rothrist Vertreten durch lic. iur. Niklaus Gadient, Rechtsanwalt, Kochergasse 6, Postfach, 3001 Bern Gesuchsgegnerin Reconsa AG, Industrieweg 18, 4852 Rothrist Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art.
  • OR) Der Präsident erkennt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab Donnerstag, 20. Mai 2021, 16:00 Uhr aufgelöst. 2. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. Sie werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'500.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 1'500.00 direkt zu ersetzen hat. 6. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 1'765.00 zu bezahlen. Zustellung an: die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid verfassungsmässige Rechte (Art. 98 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 20. Mai 2021 Handelsgericht des Kantons Aargau,
    1. Kammer Entscheiddatum: 20.05.2021

    Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Aargau Obere Vorstadt 40
  • Aarau

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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