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Publikationsnummer: 6608/2023, (1)
Rechtsanwalt Dr. Thomas Feldkircher, in Gamprin-Bendern, FL-0002.703.464-8, Rhigass 1, 9487 Gamprin-Bendern, Einzelfirma (Neueintragung).
Zweck:
Zweck der Einzelfirma ist das Betreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere gemäss Art. 8 RAG: a) die berufsmässige Rechtsberatung;
und b) die berufsmässige Parteienvertretung vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden in allen gerichtlichen und aussergerichtlichen sowie in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten;
sowie c) damit verbunden die Tätigkeit als Berater und die Auskunftserteilung einschliesslich der mit den unter lit. a-c genannten erforderlichen Hilfstätigkeiten. Die Einzelfirma kann im Rahmen ihrer Tätigkeit sämtliche Rechtsgeschäfte abschliessen, die der Inhaber als im Interesse der Einzelfirma ansieht.
Angaben zur Verwaltung:
Feldkircher, Mag.Mag.Dr. Thomas Marco, StA: Österreich, 6700 Bludenz, Inhaber, mit Einzelunterschrift.