• Re-Ho Immobilien AG

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.039.738-6
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Alter der Firma

    10 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    1,0 Mio.

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Re-Ho Immobilien AG

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    Bonitätsauskunft

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    Über Re-Ho Immobilien AG

    • Re-Ho Immobilien AG in Wald ZH ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen». Re-Ho Immobilien AG ist aktiv.
    • Re-Ho Immobilien AG hat 2 Personen im Management.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 19.03.2021. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons ZH unter der UID CHE-282.491.007 eingetragen.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: GRAG Immobilien AG, REIAG Immobilien AG, RISIPA Immobilien AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Re-Ho Immobilien AG

    SHAB 210319/2021 - 19.03.2021
    Kategorien: Änderung am Kapital

    Publikationsnummer: HR02-1005127948, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Re-Ho Immobilien AG, in Wald (ZH), CHE-282.491.007, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 200 vom 14.10.2020, Publ. 1004999357).

    Statutenänderung:
    11.03.2021.

    Aktien neu:
    1'000 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 1'000 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00].

    Mitteilungen neu:
    Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

    Vinkulierung neu:
    Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

    SHAB 201014/2020 - 14.10.2020
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1004999357, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Re-Ho Immobilien AG, in Wald (ZH), CHE-282.491.007, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 139 vom 20.07.2017, S.0, Publ. 3657675). Mit Urteil vom 08.10.2020 hat das Nachlassgericht des Bezirksgerichts Hinwil eine COVID-19-Stundung für drei Monate bis 08.01.2021 gewährt.

    SHAB 201009/2020 - 09.10.2020
    Kategorien: Nachlassverfahren

    Publikationsnummer: NA12-0000000050, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Nachlassverfahren Unterrubrik: COVID-19-Stundung Publikationsdatum: SHAB, KABZH 09.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil COVID-19-Stundung, Re-Ho Immobilien AG Gesuchstellende Partei: Re-Ho Immobilien AG CHE-282.491.007 Jakobstrasse 3

  • Wald ZH Der gesuchstellenden Partei wurde die COVID-19-Stundung gewährt. Verfügende Stelle: Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12,
  • Hinwil Datum des Entscheids: 08.10.2020 Dauer der COVID-19-Stundung: 3 Monate Ablauf der COVID-19-Stundung: 08.01.2021 Rechtliche Hinweise: Die gesuchstellende Partei wird angewiesen, unverzüglich sämtliche bekannten Gläubigerinnen und Gläubiger über die Bewilligung oder die Verlängerung der Stundung schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Publikation nach COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
    Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Bemerkungen:
    EC200008-E

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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