• P1 Product AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.041.717-6
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Meldungen

    SHAB 210211/2021 - 11.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004426, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 11.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 09.02.2021, 10.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), P1 Product AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: P1 Product AG CHE-314.526.267 Sunneberg 5 8634 Hombrechtikon Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210210/2021 - 10.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004405, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 10.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 09.02.2021, 11.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), P1 Product AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: P1 Product AG CHE-314.526.267 Sunneberg 5 8634 Hombrechtikon Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210209/2021 - 09.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004386, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 09.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 10.02.2021, 11.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), P1 Product AG

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: P1 Product AG CHE-314.526.267 Sunneberg 5 8634 Hombrechtikon Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
      1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
      2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

      Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
      Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

    SHAB 210201/2021 - 01.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004292, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 01.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 28.01.2021, 29.01.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), P1 Product AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: P1 Product AG CHE-314.526.267 Sunneberg 5 8634 Hombrechtikon Rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210129/2021 - 29.01.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004281, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 29.01.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 28.01.2021, 01.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), P1 Product AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: P1 Product AG CHE-314.526.267 Sunneberg 5 8634 Hombrechtikon Rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210128/2021 - 28.01.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004248, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 28.01.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 29.01.2021, 01.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), P1 Product AG

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: P1 Product AG CHE-314.526.267 Sunneberg 5 8634 Hombrechtikon Rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
      1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
      2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

      Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
      Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

    SHAB 201208/2020 - 08.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000003670, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 08.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 1 HRegV, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Gesellschaften weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und haben keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation des Rechnungsrufs kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art.
  • Abs. 2 OR). - CARAVAN WINTERTHUR AG (CHE-292.068.969), in Winterthur - Coccinella GmbH (CHE-475.876.656), in Winterthur - CRONUS WEALTH SERVICES GmbH (CHE-474.819.294), in Meilen - Dietiker AG Werkzeugbau (CHE-106.948.665), in Fehraltorf - encoso gmbh in Liquidation (CHE-112.217.156), in Zollikon - HFV Bautechnik GmbH (CHE-151.891.617), in Wetzikon (ZH) - Mr. Burger Dietikon GmbH (CHE-141.309.872), in Dietikon - Netsite GmbH (CHE-112.169.592), in Winterthur - Netsite GmbH (CHE-112.169.592), in Winterthur - P1 Product AG (CHE-314.526.267), in Hombrechtikon - RainVillage GmbH (CHE-239.448.967), in Regensdorf - Russo Umzüge & Reinigungen GmbH (CHE-210.475.469), in Horgen - SF Gerüstbau GmbH (CHE-272.132.127), in Zürich - Versicherungspilot GmbH (CHE-436-359-570), in Winterthur Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 07.01.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 48/2018 - 09.03.2018
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 4102235, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    P1 Product AG, in Hombrechtikon, CHE-314.526.267, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 51 vom 16.03.2015, Publ. 2043237).

    Zweigniederlassung neu:
    Davos (CHE-448.062.533).

    SHAB 51/2015 - 16.03.2015
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 2043237, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    P1 Product AG, in Hombrechtikon, CHE-314.526.267, Sunneberg 5, 8634 Hombrechtikon, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

    Statutendatum:
    09.03.2015.

    Zweck:
    Die Gesellschaft bezweckt den Entwurf, die Entwicklung und Vermarktung von Inneneinrichtungsgegenständen, insbesondere mit Möbeln und Sanitärprodukten. Sie kann diese selber produzieren und Handel mit solchen Produkten betreiben. Zudem erbringt sie Dienstleistungen im Zusammenhang als Generalunternehmung bei Hotelrenovierungen, Umbau und Neubau sowie wickelt Import und Export von Baumaterial ab. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Aktienkapital:
    CHF 100'000.00.

    Liberierung Aktienkapital:
    CHF 100'000.00.

    Aktien:
    100 Namenaktien zu CHF 1'000.00.

    Qualifizierte Tatbestände:
    Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 09.03.2015 und Inventarliste vom 05.03.2015 einen Materialposten an Kunststein- und Keramikfliessen sowie weitere Vorräte und Material, wofür 40 Namenaktien zu CHF 1'000.00 ausgegeben werden.

    Publikationsorgan:
    SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

    Vinkulierung:
    Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 09.03.2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

    Eingetragene Personen:
    Falk, Martin, deutscher Staatsangehöriger, in Herrliberg, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

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