• Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen in Liquidation

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.9.001.952-8
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in EUR

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

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    Vornahme einschlägiger Handelsgeschäfte im Bereich von Edelstahl- und Nebenerzeugnissen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen
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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen in Liquidation

    SHAB 240424/2024 - 24.04.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006016573, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen in Liquidation, in Steinhausen, CHE-499.830.805, ausländische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 10 vom 16.01.2023, Publ. 1005652814).

    Hauptsitz in:
    Helsinki. Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht vom 18.04.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 230803/2023 - 03.08.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000035559, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZG 03.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 03.08.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Kollokationsplan und Inventar Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen Schuldner: Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen CHE-499.830.805 Ruchlistrasse 23

  • Steinhausen Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 23.08.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 13.08.2023 Auflagestelle:
    Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

  • SHAB 230517/2023 - 17.05.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000033515, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZG 17.05.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 17.05.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug Konkurspublikation/Schuldenruf Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen Schuldner: Outokumpu Europe Oy, Helsinki, Zweigniederlassung Steinhausen CHE-499.830.805 Ruchlistrasse 23

  • Steinhausen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum des Auflösungsentscheids: 21.12.2022 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e)
    Ablauf der Frist: 17.06.2023 Kontaktstelle:
    Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

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