Alter der Firma
3 JahreKapital in CHF
100'000Aktive Marken
0Auskünfte zu Ora Ladenbau AG
Bonitätsauskunft
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Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenBeteiligungsauskunft
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Ora Ladenbau AG
- Ora Ladenbau AG hat den Sitz in Opfikon und ist aktiv. Sie ist eine Aktiengesellschaft und in der Branche «Verarbeitung von Holz» tätig.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 22.02.2021.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 15.02.2022.
- Ora Ladenbau AG ist im Kanton ZH unter der UID CHE-431.999.785 eingetragen.
- Neben der Firma Ora Ladenbau AG sind 2 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Gali Hauswartungen GmbH, OMNIWART GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.02.2021
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Opfikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.049.807-7
UID/MWST
CHE-431.999.785
Branche
Verarbeitung von Holz
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Die Gesellschaft bezweckt sämtliche Tätigkeiten im Bereich Ladenbau, insbesondere Innenausbauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundeigentum / Immobilien zu erwerben, zu belasten, zu veräussern, zu verwalten und zu vermieten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern.
Weitere Firmennamen
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Ora Ladenbau AG
Publikationsnummer: HR02-1005405531, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Ora Ladenbau AG, in Opfikon, CHE-431.999.785, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 169 vom 01.09.2021, Publ. 1005281613).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kryeziu, Perparim, kosovarischer Staatsangehöriger, in Opfikon, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
Publikationsnummer: UV02-0000001404, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen Ora Ladenbau AG Klagende Partei: Beklagte Partei: Ora Ladenbau AG CHE-431.999.785 Wallisellerstrasse 172
- Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 30. November 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden, indem folgende Dokumente beim Handelsregisteramt eingereicht werden: - Anmeldung, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung (Art. 17 Abs. 1 HRegV); - das Protokoll des Verwaltungsrates über die Erteilung der erforderlichen Zeichnungsberechtigungen. Das Protokoll oder der Auszug davon muss vom Vorsitzenden und vom Protokollführer, unter Bezeichnung derselben, original unterzeichnet sein (Art. 23 Abs. 2 HRegV); - die amtlich beglaubigte Unterschrift des neuen Zeichnungsberechtigten (Art. 21 HRegV); - Kopie des gültigen Passes, der gültigen Identitätskarte oder des gültigen schweizerischen Ausländerausweises der neu einzutragenden Person (Art. 24a Abs. 1 HRegV); - das Protokoll der Generalversammlung über die Wahl der erforderlichen Mitglieder des Verwaltungsrates (Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Das Protokoll oder der Auszug davon muss vom Vorsitzenden und vom Protokollführer, unter Bezeichnung derselben, original unterzeichnet sein (Art. 23 Abs. 2 HRegV); - die Wahlannahmeerklärungen des gewählten Mitgliedes des Verwaltungsrates.
- An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilung] Geschäftsnummer: EO210081-C Entscheiddatum: 06.12.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 30 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
Der Entscheid samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.
Publikationsnummer: HR02-1005281613, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Ora Ladenbau AG, in Opfikon, CHE-431.999.785, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 39 vom 25.02.2021, Publ. 1005109442).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Frey, Carlo, von Lauwil, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.