• Onzite AG in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.053.411-0
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Alter der Firma

    2 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Onzite AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Onzite AG in Liquidation

    • Onzite AG in Liquidation aus Rüschlikon ist im Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen» tätig und in Liquidation.
    • Onzite AG in Liquidation wurde am 15.08.2023 gegründet.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 15.07.2025 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die UID der Firma lautet CHE-189.735.894.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Vermietung von Gastgewerbe- und Beherbergungsinfrastrukturen sowie die Durchführung von Schulungen. Die Gesellschaft kann alle Dienstleistungen erbringen und alle Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck zusammenhängen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Onzite AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Onzite AG in Liquidation

    SHAB 250715/2025 - 15.07.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006384431, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Onzite AG, in Rüschlikon, CHE-189.735.894, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 15 vom 23.01.2025, Publ. 1006235957).

    Firma neu:
    Onzite AG in Liquidation. Mit Urteil vom 06.06.2025 hat das Bezirksgericht Horgen die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 250612/2025 - 12.06.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005000, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid Onzite AG Klagende Partei: Onzite AG CHE-189.735.894 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Rüschlikon Beklagte Partei: Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Thalwil wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 2'000.- festgesetzt.
    4. Die Kosten gemäss vorstehender Ziffer werden der Gesellschaft auferlegt. 5. [...]
    5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Geschäftsnummer: EO250008-F Entscheiddatum: 06.06.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Frist: 10 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,

    Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.

  • SHAB 250416/2025 - 16.04.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004809, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.04.2025 Öffentlich einsehbar bis: 16.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid Onzite AG Klagende Partei: Onzite AG CHE-189.735.894 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Rüschlikon Beklagte Partei: Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab dem tag der Publikation im Schweizerischen Handelsblatt angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
    2. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft dem Handelsregisteramt folgende Unterlagen einreicht: a) die Bestätigung bzw. Anmeldung einer Vertretung, die die Wohnsitzanforderungen von Art. 814 Abs. 3 OR erfüllt; b) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans; sowie c) die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung.
    3. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Von allfälligen Vorkehrungen zur Mängelbehebung ist dem Gericht innert Frist Mitteilung zu machen. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 4. [...] Geschäftsnummer: EO250008-F Entscheiddatum: 11.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Frist: 20 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen

    Bemerkungen: Der Entscheid sowie die Beilagen können bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen
    werden.

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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