Auskünfte zu Onzite AG in Liquidation
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Über Onzite AG in Liquidation
- Onzite AG in Liquidation aus Rüschlikon ist im Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen» tätig und in Liquidation.
- Onzite AG in Liquidation wurde am 15.08.2023 gegründet.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 15.07.2025 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Die UID der Firma lautet CHE-189.735.894.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
15.08.2023
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Rüschlikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.053.411-0
UID/MWST
CHE-189.735.894
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Vermietung von Gastgewerbe- und Beherbergungsinfrastrukturen sowie die Durchführung von Schulungen. Die Gesellschaft kann alle Dienstleistungen erbringen und alle Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck zusammenhängen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Onzite AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Onzite AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006384431, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Onzite AG, in Rüschlikon, CHE-189.735.894, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 15 vom 23.01.2025, Publ. 1006235957).
Firma neu:
Onzite AG in Liquidation. Mit Urteil vom 06.06.2025 hat das Bezirksgericht Horgen die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000005000, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid Onzite AG Klagende Partei: Onzite AG CHE-189.735.894 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Thalwil wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 2'000.- festgesetzt.
- Die Kosten gemäss vorstehender Ziffer werden der Gesellschaft auferlegt. 5. [...]
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Geschäftsnummer: EO250008-F Entscheiddatum: 06.06.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Frist: 10 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,
Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.
Publikationsnummer: UV02-0000004809, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.04.2025 Öffentlich einsehbar bis: 16.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid Onzite AG Klagende Partei: Onzite AG CHE-189.735.894 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab dem tag der Publikation im Schweizerischen Handelsblatt angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft dem Handelsregisteramt folgende Unterlagen einreicht: a) die Bestätigung bzw. Anmeldung einer Vertretung, die die Wohnsitzanforderungen von Art. 814 Abs. 3 OR erfüllt; b) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans; sowie c) die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung.
- An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Von allfälligen Vorkehrungen zur Mängelbehebung ist dem Gericht innert Frist Mitteilung zu machen. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 4. [...] Geschäftsnummer: EO250008-F Entscheiddatum: 11.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Frist: 20 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen
Bemerkungen: Der Entscheid sowie die Beilagen können bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen
werden.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.