Auskünfte zu NB Groupe AG in Liquidation
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Über NB Groupe AG in Liquidation
- NB Groupe AG in Liquidation ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Winterthur. NB Groupe AG in Liquidation gehört zur Branche «Gebäudebau und Unterhalt» und ist aktuell in Liquidation.
- Die Firma wurde am 15.02.2023 in das Handelsregister eingetragen.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 18.09.2025.
- Die UID der Firma lautet CHE-495.998.937.
- ABMU GmbH, Dichttec AG, Industriegarage AG haben die gleiche Adresse wie NB Groupe AG in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
15.02.2023
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.052.696-1
UID/MWST
CHE-495.998.937
Branche
Gebäudebau und Unterhalt
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Konzeption, Planung und Umsetzung von Bau- und Renovationsarbeiten, auch als Generalunternehmerin oder Bauführerin, Ankauf, Renovation, Bau, Umbau, Haltung, Verwaltung, Vermietung und Verkauf von Liegenschaften. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte um In- oder Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- NB Groupe AG
- NABAG GROUPE AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: NB Groupe AG in Liquidation
Publikationsnummer: UV02-0000005315, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 18.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen NB Groupe AG in Liquidation Klagende Partei: Beklagte Partei: NB Groupe AG in Liquidation CHE-495.998.937 Gewerbestrasse 1
- Das Verfahren betreffend Konkurseröffnung wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.
- Die Parteien werden die Ladungen zur Verhandlung von Dienstag, 4. November 2025, 11.00 Uhr, abgenommen. Es findet keine Verhandlung statt.
- Die Spruchgebühr wird auf Fr. 200.- festgesetzt.
- Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt und dem Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Kollokation angemeldet.
- Der Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'800.- wird der Gläubigerin zurückerstattet.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 7. ...
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EK250495-K_UV Entscheiddatum: 16.09.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht in Konkurssachen Frist: 10 Tage 10 Tage ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: UV02-0000005316, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 18.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen NB Groupe AG in Liquidation Klagende Partei: Beklagte Partei: NB Groupe AG in Liquidation CHE-495.998.937 Gewerbestrasse 1
- Das Verfahren betreffend Konkurseröffnung wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.
- Die Parteien werden die Ladungen zur Verhandlung von Dienstag, 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, abgenommen. Es findet keine Verhandlung statt.
- Die Spruchgebühr wird auf Fr. 200.- festgesetzt.
- Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt und dem Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Kollokation angemeldet.
- Der Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'800.- wird der Gläubigerin zurückerstattet.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 7. ...
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EK250485-K_UV Entscheiddatum: 16.09.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht in Konkurssachen Frist: 10 Tage 10 Tage ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: UV02-0000005314, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 18.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen NB Groupe AG in Liquidation Klagende Partei: Beklagte Partei: NB Groupe AG in Liquidation CHE-495.998.937 Gewerbestrasse 1
- Das Verfahren betreffend Konkurseröffnung wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.
- Die Spruchgebühr wird auf Fr. 200.- festgesetzt.
- Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt und dem Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Kollokation angemeldet.
- Der Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'800.- wird der Gläubigerin zurückerstattet.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 6. ...
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EK250456-K_UV Entscheiddatum: 16.09.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht in Konkurssachen Frist: 10 Tage 10 Tage ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.