• Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.035.197-6
    Branche: Produktion von Lebensmitteln

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Produktion von Lebensmitteln

    Firmenzweck

    Herstellung von und Handel mit Backmehlen und Futtermitteln, Trocknen von Getreide, Gras und anderen Produkten sowie Handel mit Agrarprodukten aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau
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    Zweigniederlassungen (0)

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    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau in Liquidation

    SHAB 181211/2018 - 11.12.2018
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004517833, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau in Liquidation, in Lengnau (AG), CHE-148.882.061, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 64 vom 04.04.2018, Publ. 4149043). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 03.12.2018 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 181205/2018 - 05.12.2018
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000001809, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Metadaten: KABAG - 07.12.2018 SHAB - 05.12.2018 Meldungsnummer: Kanton: AG Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach, Hauptstrasse 8,

  • Brugg AG Schluss des Konkursverfahrens Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau Schuldner: Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau Mühleweg 1, 5426 Lengnau AG Schweiz Datum des Schlusses: 03.12.2018 Rechtliche Hinweise
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
    /la

  • SHAB 180921/2018 - 21.09.2018
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000000363, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABAG - 21.09.2018 Meldungsnummer: Kanton: AG Meldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach, Hauptstrasse 8,

  • Brugg AG Kollokationsplan und Inventar Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau Schuldner: Mühlen Betriebs GmbH, Lengnau Mühleweg 1, 5426 Lengnau AG Schweiz Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach SchKG 221, 249-250. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e) Ablauf der Frist: 11.10.2018 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tag(e) Ablauf der Frist: 01.10.2018 Anmeldestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Zurzach Hauptstrasse 8 5200 Brugg AG Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20
    Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach, Beschwerden innert 10 Tagen beim Gerichtspräsidium Zurzach anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar
    als anerkannt betrachtet werden./la

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