• MOWO Holding GmbH

    SZ
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-130.4.008.838-3
    Branche: Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu MOWO Holding GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Firmenzweck

    Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen und Durchführung aller kommerziellen und finanziellen Transaktionen in diesem Zusammehang.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: MOWO Holding GmbH

    SHAB 200710/2020 - 10.07.2020
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000003575, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB - 10.07.2020 Meldungsnummer: Kantone: ZH, SZ, LU Publizierende Stelle: BDO AG, Schiffbaustrasse 2, 8005 Zürich Schuldenruf infolge Fusion nach FusG MOWO Holding GmbH mit MOWO GmbH

  • Veröffentlichung Übertragende Organisation: MOWO Holding GmbH CHE-110.064.338 Lindenstrasse 18 8832 Wollerau Übernehmende Organisation: MOWO GmbH CHE-110.064.781 Kreuzbuchstrasse 42 6045 Meggen Publikation der Fusion im SHAB: 07.07.2020 Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Anmeldefrist: 07.10.2020 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)
    Kontaktstelle: BDO AG Schiffbaustrasse 2
  • Zürich

  • SHAB 200709/2020 - 09.07.2020
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000003534, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB - 09.07.2020 Meldungsnummer: Kantone: ZH, SZ, LU Publizierende Stelle: BDO AG, Schiffbaustrasse 2, 8005 Zürich Schuldenruf infolge Fusion nach FusG MOWO Holding GmbH mit MOWO GmbH

  • Veröffentlichung Übertragende Organisation: MOWO Holding GmbH CHE-110.064.338 Lindenstrasse 18 8832 Wollerau Übernehmende Organisation: MOWO GmbH CHE-110.064.781 Kreuzbuchstrasse 42 6045 Meggen Publikation der Fusion im SHAB: 07.07.2020 Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Anmeldefrist: 07.10.2020 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)
    Kontaktstelle: BDO AG Schiffbaustrasse 2
  • Zürich

  • SHAB 200708/2020 - 08.07.2020
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000002925, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB - 08.07.2020 Meldungsnummer: Kantone: ZH, SZ, LU Publizierende Stelle: BDO AG, Schiffbaustrasse 2, 8005 Zürich Schuldenruf infolge Fusion nach FusG MOWO Holding GmbH mit MOWO GmbH

    1. Veröffentlichung Übertragende Organisation: MOWO Holding GmbH CHE-110.064.338 Lindenstrasse 18 8832 Wollerau Übernehmende Organisation: MOWO GmbH CHE-110.064.781 Kreuzbuchstrasse 42 6045 Meggen Publikation der Fusion im SHAB: 07.07.2020 Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Anmeldefrist: 07.10.2020 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)
      Kontaktstelle: BDO AG Schiffbaustrasse 2
    2. Zürich

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