• Moosmann Baudienstleistungen GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.038.832-6
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Moosmann Baudienstleistungen GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Firmenzweck

    Erbringung von Baudienstleistungen, insbesondere Ausmassen, Vorausmassen, Massenkontrollen, Devisierung, Kalkulation sowie Bauleitung und Bauführung; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Moosmann Baudienstleistungen GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Moosmann Baudienstleistungen GmbH in Liquidation

    SHAB 250422/2025 - 22.04.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006313487, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Moosmann Baudienstleistungen GmbH in Liquidation, in Eiken, CHE-140.069.961, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 71 vom 13.04.2023, Publ. 1005723034). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 03.03.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005692630, Handelsregister-Amt Aargau

    Moosmann Baudienstleistungen GmbH, in Eiken, CHE-140.069.961, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 199 vom 15.10.2014, S.0, Publ. 1769159).

    Firma neu:
    Moosmann Baudienstleistungen GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Laufenburg vom 25.01.2023 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 25.01.2023, 09.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 230209/2023 - 09.02.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002598, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 09.02.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.08.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Gerichtlicher Entscheid gegen Moosmann Baudienstleistungen GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Moosmann Baudienstleistungen GmbH CHE-140.069.961 Rüttistrasse 26

  • Eiken Angaben zum gerichtlichen Entscheid: 1. Die betroffene Gesellschaft wird mit Wirkung ab 25. Januar 2023, 9.00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der betroffenen Gesellschaft auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Geschäftsnummer: SZ.2022.40 Entscheiddatum: 25.01.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Präsidium des Zivilgerichts Ergänzende rechtliche Hinweise: Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispo¬sitivs beim Prä¬sidenten des Bezirksgerichts Laufenburg mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung ver¬lan¬gen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 20.02.2023
    Kontaktstelle: Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85,
  • Laufenburg

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