• Modulflex GmbH in Liquidation

    AR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.073.957-2
    Branche: Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Modulflex GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Zweck der Gesellschaft ist der Handel und die Beratung im Bereich Bettwaren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Modulflex GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Modulflex GmbH in Liquidation

    SHAB 230228/2023 - 28.02.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005689200, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Modulflex GmbH in Liquidation, in Herisau, CHE-166.911.163, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 34 vom 18.02.2021, Publ. 1005104470).

    Löschungsgrund:
    Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210218/2021 - 18.02.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005104470, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Modulflex GmbH in Liquidation, in Herisau, CHE-166.911.163, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 17 vom 26.01.2021, Publ. 1005083600). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 09.02.2021 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 210218/2021 - 18.02.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000021690, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 18.02.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 18.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Modulflex GmbH in Liquidation Schuldner: Modulflex GmbH in Liquidation CHE-166.911.163 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 20.01.2021 Datum der Einstellung: 09.02.2021 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 01.03.2021 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Nordin Aemisegger, Stellvertretende Konkursbeamtin, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Früheres Domizil der Modulflex GmbH in Liquidation war an der Schützenstrasse 38 O,
  • Herisau AR. Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 16.12.2020 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art.
  • OR die Auflösung per 16.12.2020 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 20.01.2021. **************** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 18.02.2021 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

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