• MIK MIK GROUP AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-036.3.092.154-4
    Branche: Reinigung von Gebäuden

    Alter der Firma

    1 Jahr

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu MIK MIK GROUP AG

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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über MIK MIK GROUP AG

    • MIK MIK GROUP AG ist in der Branche «Reinigung von Gebäuden» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Ittigen.
    • Im Management sind 2 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 02.12.2022.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 12.04.2024.
    • Die UID der Firma lautet CHE-493.742.982.
    • An derselben Adresse sind 8 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: AV & Partner GmbH, AV Group GmbH, BL Group AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Reinigung von Gebäuden

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Reinigungsarbeiten aller Art, insbesondere Fassaden-, Unterhalts-, Bau-, Wohnungs-, Fenster- und Hygienereinigungen, Ausführung von Hauswartungen, Schädlingsbekämpfung sowie Gebäudebewirtschaftung und Vermietung von Gerüsten und Hebebühnen sowie den Handel mit Waren aller Art. Des Weiteren bezweckt die Gesellschaft die Überbauung von Grundstücken und Liegenschaften, die Ausführung von Aufträgen als General- oder Totalunternehmerin sowie die Verwaltung von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens direkt oder indirekt zu fördern oder zu erleichtern.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: MIK MIK GROUP AG

    SHAB 240412/2024 - 12.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001163, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 12.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 12.10.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 11.04.2024 Gerichtsentscheid: MIK MIK GROUP AG, Ey 5, 3063 Ittigen, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Der Gerichtspräsident entscheidet:

    1. Die MIK MIK GROUP AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die MIK MIK GROUP AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Huber Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.

    Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
    rechtsverkehr.html).

    SHAB 240306/2024 - 06.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001124, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 06.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 06.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 15. Januar 2024 Gerichtsentscheid: MIK MIK GROUP AG, VRP: Abazi Jusuf, Zustelldomizil gemäss Handelsregister: Ey 5,

  • Ittigen betreffend Organisationsmängel Erwägungen: Das Handelsregisteramt des Kantons Bern hat betreffend die Gesuchsgegnerin einen Mangel in der Organisation festgestellt. Nachdem dieser Mangel innert angesetzter Frist nicht behoben wurde, hat das Handelsregisteramt des Kantons Bern die Angelegenheit in Anwendung von Art. 939 OR dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen. Die Akten sind am 12.01.2024 beim Gericht eingegangen. Das Gericht ergreift nun die erforderlichen Massnahmen. Der Gerichtspräsident verfügt:
    1. Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 10.01.2024 ist am 12.01.2024 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt. [...]
    2. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
    3. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
    4. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
    5. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
    6. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden. 7. [...] Regionalgericht Bern-Mittelland, Zivilabteilung Gerichtspräsident Huber Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz

    (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 24 134) anzugeben.

  • SHAB 221207/2022 - 07.12.2022
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1005621742, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    MIK MIK GROUP AG, in Ittigen, CHE-493.742.982, Ey 5, 3063 Ittigen, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

    Statutendatum:
    29.11.2022.

    Zweck:
    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Reinigungsarbeiten aller Art, insbesondere Fassaden-, Unterhalts-, Bau-, Wohnungs-, Fenster- und Hygienereinigungen, Ausführung von Hauswartungen, Schädlingsbekämpfung sowie Gebäudebewirtschaftung und Vermietung von Gerüsten und Hebebühnen sowie den Handel mit Waren aller Art. Des Weiteren bezweckt die Gesellschaft die Überbauung von Grundstücken und Liegenschaften, die Ausführung von Aufträgen als General- oder Totalunternehmerin sowie die Verwaltung von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens direkt oder indirekt zu fördern oder zu erleichtern.

    Aktienkapital:
    CHF 100'000.00.

    Liberierung Aktienkapital:
    CHF 74'500.00.

    Aktien:
    100'000 Namenaktien zu CHF 1.00.

    Qualifizierte Tatbestände:
    Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 29.11.2022 sieben Fahrzeuge, Maschinen und Mobiliar, wofür 100'000 zu 74.5% liberierte Namenaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden.

    Publikationsorgan:
    SHAB.

    Mitteilungen an die Aktionäre:
    durch Brief oder mit elektronischer Post.

    Vinkulierung:
    Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 29.11.2022 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

    Eingetragene Personen:
    Abazi, Jusuf, belgischer Staatsangehöriger, in Zollikofen, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Berisha, Muharrem, kosovarischer Staatsangehöriger, in Oostende (BE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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