• Medusa Green Production AG

    BL
    aktiv
    Jetzt Bonität prüfen Zur Timeline
    Jetzt Bonität prüfenBonität prüfen
    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.447.100-2
    Branche: Handel (Lebensmittel und Getränke)

    Alter der Firma

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Medusa Green Production AG

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos Firmendossier abrufen

    Über Medusa Green Production AG

    • Medusa Green Production AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Birsfelden. Medusa Green Production AG gehört zur Branche «Handel (Lebensmittel und Getränke)» und ist aktuell aktiv.
    • Die Firma wurde am 26.02.2020 gegründet und hat eine Person im Management.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 21.07.2023.
    • Die gemeldete UID ist CHE-467.845.547.
    • Es sind 5 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: Birs Elektro GmbH, Copy Vivo Aguado, FEMprendiendo by Angela Vivó Aguado.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Lebensmittel und Getränke)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Zweck der Gesellschaft ist: Handel mit Waren aller Art, insbesondere Naturprodukten und Hanfartikeln, Beratung, Marketing und Verkaufsförderung in diesem Zusammenhang, Abschluss von Kommissions- und Provisionsgeschäften auf eigene und fremde Rechnung, Erwerb und Verwertung von Lizenzen, Patenten und anderen Schutzrechten, einschliesslich Know-how. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Medusa Green Production AG

    SHAB 230721/2023 - 21.07.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002207, Handelsregister-Amt Aargau

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.07.2023 Öffentlich einsehbar bis: 21.01.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Mieterausweisung HSU.2023.12 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Entscheid vom 20. Juli 2023 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiber-Stv. Jurcevic Gesuchstellerin Raum & Fabrik AG, Döttingerstrasse 21, 5303 Würenlingen vertreten durch lic. iur. Melanie Bleuler, Rechtsanwältin, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Gesuchsgegnerin Medusa Green Production AG, c/o Pedro Alexandre Gonçalves Barata, Sagerweg 35,

  • Kaiseraugst Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung Der Präsident entnimmt den Akten: 1. Die Gesuchstellerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Würenlingen. Sie bezweckt im Wesentlichen den Kauf und Verkauf von Immobilien, die Errichtung, Verwaltung und Vermittlung von Immobilien, die Beteiligung an Immobilien-Projekten, die Betreuung und Beratung von Unternehmen, insbesondere die Ausführung von ImmobilienTreuhandgeschäften aller Art (Gesuchsbeilage [GB] 2). 2. Die Gesuchsgegnerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Birsfelden. Sie bezweckt hauptsächlich den Handel mit Waren aller Art, insbesondere Naturprodukten und Hanfartikeln, Beratung, Marketing und Verkaufsförderung in diesem Zusammenhang, Abschluss von Kommissions- und Provisionsgeschäften auf eigene und fremde Rechnung. 3. 3.1. Die Gesuchsgegnerin mietete mit Mietvertrag vom 24. März 2020 von der Gesuchstellerin (vormals PLIASYS AG) Lagerräumlichkeiten sowie die Parklätze Nr. 54 und
  • an der Döttingerstrasse 21 in 5303 Würenlingen. Dafür vereinbarten die Parteien einen im Voraus zahlbaren Bruttomietzins von monatlich Fr. 3'012.00 inkl. MwSt. (GB 3). 3.2. Die Gesuchstellerin firmiert seit dem 30. Juni 2020 (Datum Tagesregistereintrag) als Raum & Fabrik AG (GB 2, 4). 4. 4.1. Die Gesuchsgegnerin geriet mit der Zahlung der Mietzinse für die Monate August 2022 bis Dezember 2022 in Verzug. Der Ausstand betrug Fr. 15'060.00 (GB 5, 6). 4.2. Mit eingeschriebener Sendung vom 14. Dezember 2022 mahnte die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin unter Kündigungsandrohung. Der Gesuchsgegnerin wurde gleichzeitig eine Frist von 30 Tagen angesetzt, um den gemahnten Betrag zu begleichen. Das Schreiben wurde sowohl an die Domiziladresse der Gesuchsgegnerin als auch an die Adresse des Mietobjekts gesendet (GB 5, 6). 4.3. Beide Schreiben konnten nicht zugestellt werden und wurden an die Gesuchstellerin retourniert (GB 7 - 10). 5. Weil die Mietzinsausstände in der Folge nicht beglichen wurden, kündigte die Gesuchstellerin das Mietverhältnis mit amtlichen Formular am 24. Januar 2023 auf den
  • Februar 2023. Wiederum sendete die Klägerin die Kündigung zum einen an die Domiziladresse der Gesuchsgegnerin (GB 11) und zum anderen an die Adresse des Mietobjekts (GB 12). Die Sendung an die Sitzadresse wurde zunächst von der Post zurückbehalten (GB 14) und konnte am
    1. Februar 2023 zugestellt werden (GB 15). Die Sendung an die Mietadresse wurde nicht abgeholt und an die Gesuchstellerin retourniert (GB 16, 17). 6. Die Gesuchsgegnerin hat das Mietobjekt bis anhin der Gesuchstellerin nicht zurückgegeben. 7. Mit Gesuch vom 14. April 2023 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: "" 1. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, das Lager (Flächen 51.1, 54 und 55) sowie die Parkplätze Nr. 54 und 55 an der Döttingerstrasse 21 in 5303 Würenlingen innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Entscheids dieses Gerichts vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt zu verlassen und sämtliche Schlüssel der Gesuchstellerin auszuhändigen. 2. Verlässt die Gesuchsgegnerin die obgenannten Räumlichkeiten nicht innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Entscheids dieses Gerichts, sei die Gesuchstellerin zu ermächtigen, auf Kosten der Gesuchsgegnerin das Lager mit polizeilicher Hilfe zu räumen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Gesuchsgegnerin."" 8. 8.1. Nachdem die Gesuchstellerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, verfügte der Präsident am 27. April 2023 die Zustellung des Doppels des Gesuchs. Er setzte der Gesuchsgegnerin dabei eine Frist bis zum 19. Mai 2023 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort unter Hinweis auf die Säumnisfolgen. 8.2. Die Verfügung vom 27. April 2023 konnte der Gesuchsgegnerin an der im Handelsregister eingetragenen Domiziladresse weder postalisch noch polizeilich zugestellt werden. 8.3. Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 wurde die Zustellung auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorgenommen. Der Gesuchsgegnerin wurde eine Frist bis zum 27. Juni 2023 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Diese blieb allerdings bis zum Ablauf der Frist aus. 9. Der Präsident setzte der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 30. Juni 2023 unter Androhung der Säumnisfolgen eine letzte Frist bis zum 13. Juli 2023 zur Erstattung einer Antwort. Auch diese Frist liess die Gesuchsgegnerin unbenutzt verstreichen. Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zustän-digkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO). 1.1. Örtliche Zuständigkeit Gemäss Art. 33 ZPO ist für Klagen aus Miete und Pacht das Gericht am Ort der gelegenen Sache zuständig. Auf den Gerichtsstand am Ort der gelegenen Sache kann die mietende Partei von Wohn- oder Geschäftsräumen weder zum Voraus noch durch Einlassung verzichten (Art. 35 Abs. 1 lit. b ZPO). Mietobjekt des streitgegenständlichen Mietverhältnisses ist eine Liegenschaft in Würenlingen. Die Gerichte des Kantons Aargau sind somit örtlich zuständig. 1.2. Sachliche Zuständigkeit Das Handelsgericht des Kantons Aargau ist sachlich zuständig für die Beurteilung handelsrechtlicher Streitigkeiten (Art. 6 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 12 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 13 Abs. 1 lit. a EG ZPO). Eine Streitigkeit gilt als handelsrechtlich, wenn sie die Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 2 ZPO erfüllt. Erforderlich ist zunächst, dass die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betroffen ist. Dies ist bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen über Geschäftsliegenschaften grundsätzlich der Fall. Weiter müssen die Parteien im schweizerischen Handelsregister oder in einem vergleichbaren ausländischen Register eingetragen sein (Art. 6 Abs. 2 lit. c ZPO). Schliesslich muss gegen den Entscheid des Handelsgerichts die Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht offenstehen (Art. 6 Abs. 2 lit. b ZPO). Dies bedingt in mietrechtlichen Fällen einen Streitwert von mindestens Fr. 15'000.00 (Art. 74 Abs. 1 lit. a BGG). Da das Handelsgericht in Fällen, die dem vereinfachten Verfahren unterliegen, jedoch nie zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Handelsgerichts in mietrechtlichen Fällen mit einem Streitwert von bis zu Fr. 30'000.00 stets nur dann gegeben, wenn das summarische Verfahren Anwendung findet. In mietrechtlichen Ausweisungsverfahren, bei denen die Kündigung nicht streitig ist, entspricht der Streitwert dem Bruttomietzins von sechs Monaten. Vorliegend sind beide Parteien im Handelsregister eingetragen und das streitgegenständliche Mietverhältnis betrifft eine Geschäftsliegenschaft. Der Streitwert beträgt Fr. 18'072.00 (6 x Fr. 3'012.00), womit die Beschwerde an das Bundesgericht offen steht. Für den Rechtsschutz in klaren Fällen ist das summarische Verfahren anwendbar. Gestützt auf Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257 ZPO i.V.m. § 13 Abs. 1 lit. a EG ZPO ist der Präsident des Handelsgerichts zuständig. 2. Säumnis der Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin ist mit der Erstatt"

  • SHAB 230629/2023 - 29.06.2023
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005781688, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Medusa Green Production AG, bisher in Kaiseraugst, CHE-467.845.547, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2022, Publ. 1005545949).

    Statutenänderung:
    10.05.2023.

    Sitz neu:
    Birsfelden.

    Domizil neu:
    Rheinparkstrasse 3, 4127 Birsfelden.

    Zweck neu:
    Zweck der Gesellschaft ist: Handel mit Waren aller Art, insbesondere Naturprodukten und Hanfartikeln, Beratung, Marketing und Verkaufsförderung in diesem Zusammenhang, Abschluss von Kommissions- und Provisionsgeschäften auf eigene und fremde Rechnung, Erwerb und Verwertung von Lizenzen, Patenten und anderen Schutzrechten, einschliesslich Know-how. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Mitteilungen neu:
    Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen schriftlich oder per E-Mail.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Manco, Salvatore, italienischer Staatsangehöriger, in Grellingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Gasser, Karl Heinrich, von Zürich, in Basel, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

    SHAB 230629/2023 - 29.06.2023
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005781922, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Medusa Green Production AG, in Kaiseraugst, CHE-467.845.547, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2022, Publ. 1005545949). Die Rechtseinheit wird infolge Verlegung des Sitzes nach Birsfelden im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft eingetragen und im Handelsregisteramt des Kantons Aargau von Amtes wegen gelöscht.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

    Title
    Bestätigen