Auskünfte zu LA Dämmungen AG in Liquidation
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Über LA Dämmungen AG in Liquidation
- LA Dämmungen AG in Liquidation in Fraubrunnen ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Sonstige Bautätigkeit». LA Dämmungen AG in Liquidation ist in Liquidation.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Firma am 14.02.1958.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 18.11.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die im Handelsregister BE eingetragene UID lautet CHE-106.962.599.
- Unternehmen mit derselben Adresse wie LA Dämmungen AG in Liquidation: Los Arbequinos AG, Xmann Transport Al Saedi.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
14.02.1958
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Fraubrunnen
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.918.637-6
UID/MWST
CHE-106.962.599
Branche
Sonstige Bautätigkeit
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Arbeiten auf den Gebieten Dämmungen und Brandschutz. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| Seiler Treuhand AG | Zürich | <2004 | 13.10.2014 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- LA Dämmungen AG
- Maurice Nievergelt Automobile AG in Liquidation
- Maurice Nievergelt Automobile AG
- Nievergelt Maurice Automobile AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: LA Dämmungen AG in Liquidation
Publikationsnummer: UV04-0000001745, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 18.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 12.11.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren LA Dämmungen AG in Liquidation, Domizil eingebüsst Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: [...] Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 15.07.2025 ist am 16.07.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel (fehlendes Rechtsdomizil und fehlende Geschäftsführung mit effektivem Wohnsitz in der Schweiz) in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Gerber Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.
Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
rechtsverkehr.html).
Publikationsnummer: UV04-0000001741, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 13.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 13.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Organisationsmängel Gerichtsentscheid: LA Dämmungen AG in Liquidation, Domizil eingebüsst Gesuchsgegnerin Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 15.07.2025 ist am 16.07.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel (fehlendes Rechtsdomizil und fehlende Geschäftsführung mit effektivem Wohnsitz in der Schweiz) in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über
die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO). 6. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang
des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
Publikationsnummer: HR02-1006469874, Handelsregister-Amt Bern, (36)
LA Dämmungen AG in Liquidation, in Fraubrunnen, CHE-106.962.599, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 179 vom 17.09.2025, Publ. 1006435008). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 23.10.2025 mangels Aktiven eingestellt worden.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.